Lückenlose Aufklärung im Schmiergeldskandal nötig – Auslagerung staatlicher Aufgaben hat Bestechung erst möglich gemacht

Bild: Angelika Aschenbach

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Hessische Landtag heute über die Korruptionsaffäre bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt debattiert. In der Plenardebatte forderte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer, dass der Fall des Oberstaatsanwaltes Alexander B. gründlich ermittelt und restlos aufgeklärt werden müsse. Der Beschuldigte soll nach bisherigen Erkenntnissen über viele Jahre Schmiergeld für die Vergabe von Gutachteraufträgen an private Firmen kassiert haben.

Der SPD-Abgeordnete Kummer sagte, die Korruptionsaffäre bei der Generalstaatsanwaltschaft trage dazu bei, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu beschädigen: „Nach den rechtsextremistischen Umtrieben bei der hessischen Polizei und dem Versagen des Innenministers in der Drohbrief-Affäre blamiert der Fall des Oberstaatsanwaltes B. unser Land erneut. Was muss das für ein Umfeld sein, in dem ein leitender Mitarbeiter der Justiz über Jahre und Jahrzehnte Schmiergeld für Aufträge kassiert, ohne dass irgendjemand aufmerksam wird? Was ist das für eine Justizministerin, die es für völlig normal hält, dass Aufträge an private Firmen von einem einzigen Mitarbeiter freihändig und ohne jede Kontrolle vergeben werden? Und was sagt es über den Umgang einer Landesregierung mit dem Parlament aus, wenn die Abgeordneten über solch einen schwerwiegenden Vorgang aus den Medien erfahren müssen?“

Die politische Verantwortung für das, was in der hessischen Justiz geschehe, liege bei der Ministerin. „Und die hessische Justizministerin hat hier eine denkbar schlechte Figur abgegeben“, so Kummer.

Er kritisierte, dass das so genannte „Fünf-Punkte-Programm“, das Ministerin Kühne-Hörmann (CDU) als Reaktion auf die Korruptionsaffäre vorgelegt habe, lediglich Selbstverständlichkeiten enthalte, die in einer ordentlich geführten Behörde zum gelebten Alltag gehörten.

„Unter den Augen der Ministerin durfte sich ein Staatsanwalt zum Starankläger stilisieren, dem es aber – das wissen wir heute – nicht um Recht und Gerechtigkeit ging, sondern vor allem um sein Nebeneinkommen aus den Schmiergeldzahlungen. Dieser Korruptionsfall wäre gar nicht möglich gewesen ohne das Outsourcing von Gutachten und Datenauswertungen an private Unternehmen. Wir müssen deswegen auch hinterfragen, wie sicher und wie sinnvoll es ist, wenn die Justiz solche Aufgaben auslagert“, so Gerald Kummer.