Gleichstellungspolitik in Hessen – Grüne und CDU verweigern umfängliche Beteiligung zum Behindertengleichstellungsgesetz

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann kritisiert die Fraktionen von CDU und Grünen, weil sie im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Behindertengleichstellungsgesetz einen Antrag auf mündliche Anhörung abgelehnt haben.Stattdessen solle es nach Schwarz-Grün nur die Möglichkeit geben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Das Verhalten von Schwarzgrün sei nicht hinnehmbar, da es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktionen handele, der vorher keine Anhörung durch die Regierung erfahren habe, sagt die SPD-Politikerin.

„Der vorhandene Zeitraum hätte es zugelassen, sowohl die schriftliche als auch die mündliche Anhörung durchzuführen, um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum jetzt im Hauruckverfahren ein Gesetzentwurf durchgedrückt werden soll, für den sich die Regierungsfraktionen so lange Zeit gelassen haben. Menschen mit Behinderung haben es mit dieser Regierung ohnehin schwer. Wer ihnen die Möglichkeit nimmt, ihre Vorschläge direkt mit den Abgeordneten zurück zu koppeln, wird seiner besonderen Verantwortung nicht gerecht. Wir werden deshalb überlegen, ob es gelingt, eine eigene Anhörung nach oder während der schriftlichen Anhörung durchzuführen, um allen Betroffenen auch die Möglichkeit zu einem mündlichen Austausch mit Parlament zu geben“, unterstreicht die SPD-Rechtspolitikerin.

 

(mg)