Rede der Abgeordneten Hofmann (SPD) betreffend „Zwölftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie die Rede der Abgeordneten Hofmann (SPD) betreffend „Gesetzentwurf der Landesregierung“ der Hessischen Justizministerin betreffend „Zwölftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“ (zweite Lesung)

DS 19/6537 – 21. August 2018

 

Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir, das Parlament, beraten in 2. Lesung über einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften. Es geht also um verschiedene Gesetze – acht an der Zahl, wie wir gehört haben –, die mit unterschiedlichen Befristungsdauern versehen sind.

 

Ich erneuere an dieser Stelle unsere grundsätzliche Kritik. Es fehlt eine Evaluierung der Gesetze!

Folgende Fragen müssen im Rahmen einer Evaluierung beantwortet werden:

 

Sind die Ziele des Hess. Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz erreicht worden und sind Nebenwirkungen eingetreten?

 

Gab es Einwendungen oder Anregungen von Seiten der Normanwender und –adressaten?

 

Wo gibt es konkreten Änderungsbedarf oder können Vorschriften entfallen?

 

Welche Personal-, Sach- und Verfahrenskosten werden durch die Vorschrift verursacht? Wird bei kommunalen Behörden das Konnexitätsprinzip berührt?

 

Entstehen Kosten für die Wirtschaft? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Wie sieht das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorschrift aus?

 

Wir haben uns auch im Rechtsschuss mit der Anhörung auseinandergesetzt. Eine Anhörung erfolgte?! Eine Evaluierung allerdings nicht!

 

Auch auf einige Kritikpunkte im Gesetzgebungsverfahren sind die mehrheitstragen Fraktionen in diesem Haus eingegangen. Ich benenne einige Beispiele:

 

Es ist bedauerlich, dass Sie es bei dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz, bei dem es um Menschen geht, die psychische Auffälligkeiten aufweisen und einer Unterbringung bedürfen, trotz der Anregungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Landkreistags nicht geschafft haben, klarstellende Regelungen zu formulieren, etwa was die Entlassung der Untergebrachten betrifft; denn wenn der Betreffende entlassen wird, ist das Zusammenwirken gerade mit den Kommunen ganz wichtig. Daher ist sowohl vom Städtetag als auch vom Landkreistag vorgeschlagen worden, dass es im Gesetz klarstellende Regelungen geben soll. Bei solch einem sensiblen und sicherheitsrelevanten Thema haben Sie Anregungen einfach weggewischt.

Das ist nicht nachvollziehbar!

 

Der zweite Punkt betrifft den Umweltbereich. Wir alle wissen, dass das Hessische Fischereigesetz, das die Fischerei und Fischhaltung in Gewässern etc. regelt, unterschiedlichen Interessenlagen ausgesetzt ist und dass dort verschiedene Belange geregelt werden müssen, die miteinander in Einklang zu bringen sind: zum einen die Interessen des Fischereiverbandes, der Fischerei selbst, zum anderen der Schutz von Natur und Umwelt. Sie haben es nicht geschafft, dieses Gesetz einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Wir haben auch Kritik an der Befristung, an der Länge der Befristung, die Sie hier vorgesehen haben. Ich kann Ihnen an dieser Stelle daher ganz klar sagen: Sie verpassen es beim Fischereigesetz, eine grundlegende Reform vorzunehmen.

 

Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, ist das Hessische Schiedsamtsgesetz und die entsprechenden Regelungen zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Für uns ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Sie bei der Belastung, die die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben, nicht die Chance nutzen, zu überlegen, wie man denn das Schiedsamtswesen in Hessen weiter stärken könnte. Sie wissen, dass die Schiedsmänner und -frauen in unseren Städten und Gemeinden eine hervorragende Arbeit machen.

 

Sie haben in der Anhörung geltend gemachte Vorschläge, etwa Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das zum Ziel hat, Benachteiligungen in unserer Gesellschaft zu überwinden, einfach „weggewischt“!

 

Wir wollen ein echtes Normencontrolling – ganz nach dem Motto:

„So viel Vorschriften wie nötig, so effektiv wie möglich!“

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!