Rede betreffend „Gesetzentwurf der Landesregierung“ der Hessischen Justizministerin betreffend „Zwölftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie die Rede der Abgeordneten Hofmann (SPD) betreffend „Gesetzentwurf der Landesregierung“ der Hessischen Justizministerin betreffend „Zwölftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“

Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

erneut beraten wir hier im Hessischen Landtag ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer, d.h. wir beraten Gesetze, für die eine Befristung von 7 bzw. 10 Jahren vorgesehen sind bzw. solche, die von einer Befristung ausgenommen sind und Änderung befristeter Rechtsvorschriften.

 

Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich erneuere im Namen der SPD-Landtagsfraktion unsere Kritik an Ihrem Verfahren, das auch von Fachkundigen deutlich kritisiert wird. Wir werden das nach einem Regierungswechsel am 28. Oktober dieses Jahres ändern!

Sie behaupten, ein Vorschriften-Controlling; eine Evaluierung durchzuführen. Das Parlament, das offenkundig nach 19 Jahren CDU-geführter Landesregierung nur noch als störende Begleitmusik angesehen wird, und die Fachausschüsse bleiben unbeteiligt. Auch dies ein Beispiel dafür, wie dringend es einen politischen Wechsel in Hessen braucht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier fehlt jegliche Transparenz!

Zu einigen ausgewählten Änderungen:

Sie verlängern mit dem Artikelgesetz unter anderem das Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung und das Hessische Schiedsamtsgesetz.

Zu kritisieren ist, dass Sie sich einer Diskussion und Vorschlägen zur Erweiterung des Schiedsamtswesens verweigern und verschließen! Wenn man schon dieses Befristungsverfahren für Landesgesetze wählt, dann muss man doch das Vorbringen der Fachwelt auch ernst nehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind, übrigens auch durch ihre Personalpolitik in den letzten 19 Jahren, signifikant überlastet, auf der anderen Seite gibt es glücklicherweise das Schiedsamt, wo ehrenamtliche Schiedsmänner- und Frauen kostengünstig, schnell und mit einer hohen Erfolgsquote Rechtsstreitigkeiten schlichten.

Warum nutzen Sie dieses Potenzial nicht mehr, dass oft auch einen dauerhaften Rechtsfrieden herstellen kann?

Gerade in Zeiten, in denen unser Rechtsstaat Gefährdungen ausgesetzt ist, weil er von Einzelnen hinterfragt und kritisiert wird und einzelne staatlichen Institutionen grundsätzlich misstrauen, muss das Schiedsamt, was, wenn es bekannt ist, ein sehr gutes Ansehen genießt, gefördert werden! Das erwarten wir von Ihnen!

 

Ein weiterer Punkt:

Die Präsidentin der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität regt eine Änderung des § 15 UniKlinG an und Sie verweisen auf eine mögliche Prüfung der Bundesebene hin.

Sie wollen das Gesetz allerdings bereits jetzt um 10 Jahre verlängern. So lange dauert die Prüfung bestimmt nicht an!

Es ist bedauerlich, dass Sie die Änderungsanregungen des Hessischen Städtetages und Landkreistages zum Hessischen Therapie-Unterbringungsgesetzes nicht übernehmen wollen, obwohl diese klarstellenden Reglungen vorgeschlagen haben.

Dies gilt besonders für den Vorschlag des Hessischen Landkreistages, der im Gesetz die rechtzeitige Zusammenarbeit der Einrichtung des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Landkreise bzw. kreisfreien Städte nach der Entlastung eines Untergebrachten klarstellend in das Gesetz aufnehmen will.

 

Daneben ist nicht nachvollziehbar, dass Sie nicht die Chance ergreifen, das Hessische Fischereigesetz, das die Fischerei und Fischhaltung in Gewässern etc. regelt, einer grundlegenden Reform zu unterziehen.

 

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

die SPD-Landtagsfraktion wird das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch konstruktiv begleiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!