Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann kritisiert die Landesregierung für ihren beabsichtigten Verstoß gegen das Haushaltsrecht des Landes. Ihre Position werde nunmehr auch durch den Landesrechnungshof unterstützt, der in der Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über das Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“, bei dem es um die Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf des alten Polizeipräsidiums Frankfurt geht, eine ablehnende Stellungnahme formuliert.
„Meine Fraktion teilt die Stellungnahme des Hessischen Landesrechnungshofs, dass die Bildung eines Sondervermögens aus dem Verkauf des alten Polizeipräsidiums in Frankfurt eine Umgehung des Haushaltsrechts darstellt und somit rechtswidrig ist. Es liegt eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 139 der Hessischen Verfassung vor“, betont die Rechtspolitikerin.
Ihre Fraktion fordere die Landesregierung deshalb auf, einen Nachtrag zu erlassen, der die Einnahmen aus dem Verkaufserlös beinhaltet und die vorgesehenen Ausgaben berücksichtigt. „Es scheint, die Landesregierung will einen Nachtragshaushalt kurz vor der Landtagswahl auf jeden Fall vermeiden. Wir werden jedoch darauf dringen, dass das Landesrecht gewahrt wird. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass der Verkaufserlös vollständig für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird“, unterstreicht Hofmann.