Verfassungswidriges Wahlgesetz in Hessen

Schwarzgrüne Landesregierung gefährdet Landtagswahl – Innenminister muss neues Wahlgesetz vorlegen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann verweist auf die Entscheidung von Hessens obersten Gericht, das das Landtagswahlgesetz in Teilen für unwirksam erklärt hat. „Schwarzgrün hat trotz vielfacher rechtlicher Hinweise ein verfassungswidriges Wahlgesetz beschlossen und damit die rechtssichere Durchführung der Landtagswahl gefährdet“, kritisiert die Rechtspolitikerin. Wegen einer erheblichen Abweichung von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten hat der Staatsgerichtshof eine teilweise Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes festgestellt und den Gesetzgeber verpflichtet den Wahlkreis 34 (Frankfurt am Main I) neu zuzuschneiden.

Hofmann begrüßt das Urteil des Staatsgerichtshofs nachdrücklich, weil es in ausreichender Zeit vor der Landtagswahl Rechtssicherheit schaffe und damit noch Sorge dafür getragen werden könne, die Landtagswahl am 28. Oktober verfassungsgemäß durchzuführen. „Über Monate hat meine Fraktion die Landesregierung darauf hingewiesen, dass der Wahlkreiszuschnitt erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist. Die Landesregierung hat sich diesen Bedenken trotz besseren Wissens widersetzt. Deshalb musste nun der Staatsgerichtshof entscheiden. Er hat die Rechtsauffassung meiner Fraktion bestätigt“, unterstreicht Hofmann weiter.

„Die Landesregierung ist nun aufgefordert ein neues, rechtskonformes Wahlgesetz vorzulegen. Ich erwarte vom Innenminister das er dem Auftrag des Staatsgerichtshofs unverzüglich nachkommt“, unterstreicht die Abgeordnete abschließend.