Steuerhinterziehung

SPD-Fraktion fragt: Was tun hessische Finanzämter um bei Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften hinterzogene Steuern einzutreiben?

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag befürchtet, dass die groß angelegte Steuerhinterziehung durch so genannte Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte zwischen Banken und institutionellen Großanlegern Ende dieses Jahres verjähren wird. In einem Berichtsantrag fordern die Sozialdemokraten im Landtag daher Auskunft von der Landesregierung, ob und mit welcher Intensität die zuständigen Finanzämter im Land daran arbeiten, die unrechtmäßig erstatteten Steuern beizutreiben, und welche Erfolge sie dabei bisher erzielt haben.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann, sagte dazu: „Zwischen 2007 und 2012 ist der deutsche Staat bei den Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften vermutlich um 32 Milliarden Euro geprellt worden. Nicht umsonst also sind die Praktiken der Banken und ihrer Großkunden als der größte Steuerraub in der Geschichte Deutschlands bezeichnet worden. Zwar wissen die Steuer- wie auch die Strafbehörden seit 2009, dass hier in einem fast unvorstellbaren Ausmaß Steuern vermieden wurden, aber wir müssen befürchten, dass mit Rücksicht auf die beteiligten Banken nur schleppend daran gearbeitet wird, die entsprechenden Beträge für unseren Staat einzutreiben. Immerhin musste eine Bank, die Maple-Bank, unter dem Druck von Steuerrückforderungen im Februar 2016 schließen und anschließend Insolvenz anmelden. Es stellt sich daher die Frage, ob das hessische Finanzministerium seine nachgeordneten Behörden wirklich mit Nachdruck daran arbeiten lässt, die unrechtmäßig verkürzten Steuern einzutreiben, oder ob die entsprechenden Verfahren aus Angst, die fälligen Rückforderungen könnten in Hessen ansässige Banken in ernsthafte Schwierigkeiten bringen, eher zögerlich betrieben werden.“

Die SPD-Fraktion fordere von der Landesregierung daher unter anderem eine Antwort auf die Frage, warum die Banken in Hessen trotz Erkennbarkeit der Steuerverstöße bisher nicht mit Haftungsbescheiden in Anspruch genommen worden seien. Auch müsse dem Verdacht nachgegangen werden, dass es in Hessen eine dienstliche Anweisung gab, die Banken bei Ermittlungen zu Cum/Ex-Geschäften zu schonen und stattdessen die Aktienkäufer in die Pflicht zu nehmen.

„Diese Geschäfte sind überaus schwierig zu ermitteln. Umso wichtiger ist es, dass die Steuer- und die Strafverfolgungsbehörden konsequent daran arbeiten, die dem Staat entgangenen Steuern hereinzuholen und die verantwortlichen Banker und Manager mit den zur Verfügung