Justizministerin Kühne Hörmann verschleiert Personalabbau der schwarz-grünen Landesregierung

Als „Frechheit“ hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, den Angriff der hessischen Justizministerin Kühne-Hörmann auf Bundesjustizminister Heiko Maas zur Stellenpolitik bezeichnet. Kühne-Hörmann hatte der Deutschen Presseagentur gesagt, Heiko Maas solle von seinem hohen Berliner Kirchturm herabsteigen und sich die Praxis anschauen, dann würde er sehen, dass seit einigen Jahren in vielen Ländern die Justiz massiv gestärkt worden sei.

Hofmann sagte dazu am Montag in Wiesbaden: „Diesen politischen Angriff kann man wirklich als Treppenwitz bezeichnen. Nur zur Erinnerung: Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hatte die schwarz-grüne Landesregierung ein Programm zum Abbau von rund 1.800 Stellen beschlossen. Auf den Justizbereich fielen davon insgesamt 245 Stellen. Dieser Stellenabbauplan hat erst im Jahr 2016 begonnen und schloss unmittelbar an das vorherige „Stellenabbaukonzept“ der CDU-geführten Vorgängerregierung an. In Hessen wurde damit massiv Personal geschröpft! Dieser immense Personalabbau ging zu Lasten der Beamten und Tarifbeschäftigten auch und gerade in der Justiz.“

Dass die Hessische Landesregierung pünktlich zum anstehenden Bundestagswahlkampf und zu dem daran anschließenden Landtagswahlkampf den Stellenabbau gestoppt habe, ändere nichts daran, dass gerade die Justiz in Hessen nach wie vor unter den Folgen leide.

„Zu erinnern ist hier nur an die bekannten öffentlichkeitswirksamen Verfahren wie das gegen die Verantwortlichen der EBS Universität, welches bereits seit Frühjahr 2013 anhängig ist oder das Verfahren wegen des Todes des ehemaligen Ehrenbürgers der Stadt Frankfurt, Bruno S., der bereits im Jahr 2010 zu Tode gekommen war. Resignation und Überforderung zeigen sich aber beispielsweise auch in dem Urteil gegen den Rüdesheimer Bürgermeister, der gerade wegen Vorteilsnahme und versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt wurde. Das Gericht selbst hat in der Entscheidung festgehalten, dass es unter Abwägung aller Gesichtspunkte eigentlich eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen als schuldangemessen erachtet hätte, wenn nicht zwischen Tat und Hauptverhandlung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten gelegen hätten“, so die Justizexpertin.

„Hier geht es nicht um komplizierte Verfahren, die länger dauern, hier geht es um einen Rechtsstaat, der von CDU-geführten Landesregierungen personell kaputtgespart wurde. Das ist kein Ärgernis sondern ein Skandal und es wird zu Recht von Bundesjustizminister Heiko Maas kritisiert“, sagte Hofmann.