Äußerst verwundert zeigte sich die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann über die Ausführungen der Justizministerin zur jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses.
Fakt ist: Die Landesregierung schränkt die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit der Kopftuch tragenden Musliminnen allein auf der Grundlage eines Hinweisblattes ein. Das Verwaltungsgericht hat diese Vorgehensweise im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für rechtswidrig erklärt und deutlich gemacht, dass Eingriffe ausschließlich durch den parlamentarischen Gesetzgeber möglich sind. Der Beschluss des Gerichtes ist eindeutig: Eine solche gesetzliche Grundlage liegt nicht vor, fasste Hofmann den Sachstand zusammen.
Die Ministerin gestand im Rahmen der Beantwortung des Berichtsantrags der SPD zudem ein, dass das Hinweisblatt allein an muslimische Frauen ausgeteilt werde, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen. Vergleichbare Hinweisblätter für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften gebe es nicht.
Diese, nach Auskunft der Ministerin auf Grund eines Erlasses seit 2007 geübte Praxis, die auch nach Bildung der schwarz-grünen Landesregierung offensichtlich nicht hinterfragt wurde, diskriminiert Frauen muslimischen Glaubens, sagte Hofmann.
Die Ministerin blieb zudem eine Antwort auf die Frage schuldig, inwieweit diese Praxis im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2015 überprüft wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung der Religionen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Wir hätten von der Ministerin vor dem Hintergrund dieser Entscheidung zumindest eine Antwort auf die Frage erwartet, inwieweit die beschriebene Praxis der schwarz-grünen Landesregierung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen ist. Dem hat sie sich heute leider entzogen, so Hofmann abschließend.