Anspruch auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung – Gesetzentwurf hilft Millionen Beschäftigten aus der Teilzeitfalle

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann weist auf einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles hin, mit dem künftig das Recht auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung eingeführt werden soll.

„Die Initiative ist der der richtige Weg, um vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die wegen der Pflege von Angehörigen oder zur Kinderbetreuung ihre Arbeitszeit reduziert haben, aus der sogenannten Teilzeitfalle herauszuhelfen. Millionen von Beschäftigten, vor allem Frauen, sind derzeit davon betroffen. Gleichzeitig sieht meine Fraktion darin auch einen weiteren Schritt, um dem steigenden Fachkräftemangel zu begegnen. Diese Betroffenen stehen dem Arbeitsmarkt derzeit nur einschränkt zur Verfügung, obwohl sie gern wieder länger arbeiten würden. Auch der Vorschlag der Bundesarbeitsministerin, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber probeweise ‚Flexizeiten‘, also Varianten zur individuellen Gestaltung des üblichen Acht-Stunden-Tages vereinbaren können, ist ein vernünftiger Schritt zur moderneren Arbeitswelt. Die flexible Vereinbarung von Pausen zur Kinderbetreuung, Homeoffice-Arbeit am Abend oder einem Arbeitsbeginn und -ende jenseits der gesetzlichen Regelungen, werden in zahlreichen Branchen mehr Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf schaffen“, unterstreicht die Rechtspolitikerin.