Privatisierungsbremse und mehr direkte Demokratie für die Hessische Verfassung

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, weist auf wichtige Forderungen ihrer Fraktion für eine Modernisierung der hessischen Verfassung hin. So spricht sich diese für die Einführung einer sogenannten Privatisierungsbremse aus und fordert mehr Elemente der direkten Demokratie. „Veräußerungen wesentlicher Anteile von Eigentums- und Unternehmenswerten, die dem Gemeinwohl dienen, sollen an Private nicht mehr ohne einen zustimmenden Volksentscheid erfolgen. Dies soll insbesondere für die Bereiche der Abfall- oder Abwasserentsorgung, der Energie- und Wasserversorgung, die wirtschaftliche, verkehrliche oder kulturelle Infrastruktur und Einrichtungen zur Förderung angemessenen Wohnraums, sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern betreffen. Nach den teils sehr negativen Erfahrungen in den vergangenen Jahren hält meine Fraktion ein solches formales und präventives Instrument für dringend notwendig“, unterstreicht die Rechtspolitikerin.

Darüber hinaus spreche sich die SPD-Fraktion für die Stärkung der Elemente der direkten Demokratie in der Verfassung aus, sagt Hofmann. „Wir befürworten eine Absenkung der Mindestquoren für Volksbegehren und die Einführung einer Popularklage vor dem Staatsgerichtshof für Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Hessen. Wir streben an, den Modus von Verfassungsänderungen auch für Bürgerinnen und Bürger ohne eine Beteiligung des Hessischen Landtags zu öffnen, so dass in Zukunft eine Verfassungsänderung durch einen Volksentscheid möglich wird, wenn bestimmte Quoren eingehalten werden“, so die SPD-Abgeordnete.