Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen in Hessen – SPD wird in diesem Jahr neuen Gesetzentwurf einbringen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, weist darauf hin, dass ihre Fraktion in diesem Jahr ein neues Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen einbringen werde, da der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf aus dem vergangenen Jahr erhebliche rechtliche Mängel aufweise.

Hofmann kritisiert, dass der Gesetzesentwurf die bestehenden heutigen Herausforderungen nicht umfassend berücksichtige. „Wir werden mit unserem eigenen Gesetzesentwurf nicht nur modifizieren, sondern grundlegende Änderungen angehen, wie verbesserte beziehungsweise praktikable Rahmenbedingungen für trägerorganisierte ambulante Wohnformen, aber auch verbesserte Rahmenbedingungen für Pflegekräfte umgesetzt werden können. Wir streben ein Gesetz an, das sich an den neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, an den Versorgungsrealitäten – insbesondere die von uns angemahnte und auch in Anhörungen zu dem Regierungsentwurf erfolgten Stellungnahmen eingeforderte Differenzierung von Angeboten sowie an einer menschenwürdigen Pflege orientiert. Das beinhaltet sowohl das Wohl der Patienten als auch die Arbeitsbedingungen und Ressourcen von und für Pflegekräfte. Denn dies dient der Versorgung, dem Schutz des Patienten, dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege vor Überforderung und es dient der Qualitätssicherung“, unterstreicht die Abgeordnete.