Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann weist auf eine parlamentarische Initiative ihrer Fraktion hin, mit der die Landesregierung aufgefordert werde, die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulage für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug einzuführen.
Die Stellenzulagen für diese Berufsgruppen werden für die hohen physischen und psychischen Anforderungen im Dienst gewährt. Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug sind in ihrer Arbeit häufig Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt und müssen in extremen Situationen schnelle Entscheidungen treffen. Diese Höchstbelastung begleiten die Beamtinnen und Beamten ein ganzes Leben lang. Wir wollen deshalb erreichen, dass auch Ruhestandbeamtinnen und -beamte die Zulage anteilig weiter erhalten. Es ist eine Frage des Respekts und der Wertschätzung diesen Berufsgruppen gegenüber, die Stellenzulagen auch im Ruhestand anteilig zu gewähren, betont die Rechtspolitikerin.
Die CDU-geführten Landesregierungen haben es seit 2006 nicht für notwendig erachtet, die Ruhegehaltfähigkeit einzuführen. Damals ist die Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenrecht auf die Länder übergangen. Wir wollen nun mit unserem Antrag erreichen, dass die schwarz-grüne Landesregierung nach Jahren des Nichtstuns endlich die notwendigen rechtlichen Grundlagen schafft, um die Stellenzulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug ruhegehaltfähig zu machen. Das wäre ein deutliches Zeichen für eine anständige Besoldungspolitik, die die Beamtinnen und Beamten des Landes in den Fokus rückt, unterstreicht Hofmann.