Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann bewertet den Arbeitsschutz in Hessen aufgrund der Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage ihrer Fraktion derzeit als nur mangelhaft ausgestattet.
Die Gewerbeärztinnen und -ärzte, die beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt sind, gehen ihrer Arbeit mit großem Engagement nach. Wenn allerdings nur vier Personen im Einsatz sind und davon noch eine Person in Teilzeit arbeitet, kann das bei der großen Zahl an zu prüfenden Betrieben in Hessen in der Praxis nicht funktionieren, betont die Abgeordnete.
Zum Mai letzten Jahres seien in Hessen nach Angaben des Statistischen Landesamts knapp 285.000 Betriebe mit insgesamt gut 2,3 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten registriert gewesen. Rechne man die zu prüfenden Betriebe auf die 3,6 vorhandenen Stellen um, müssten die Gewerbeärztinnen beziehungsweise -ärzte etwa 79.000 Betriebe prüfen. Natürlich sei es angemessen, bestimmte Betriebe stärker in den Fokus zu nehmen und Schwerpunktaktionen durchzuführen. Aber selbst wenn man sich auf Betriebe des verarbeitenden Gewerbes mit 17.644 Unternehmen, oder das Baugewerbe mit 27.120 Unternehmen konzentrieren würde, komme man auf astronomische Zahlen mit 4.900 Betrieben, die auf eine Ärztin oder einen Arzt beim verarbeitenden Gewerbe kämen oder 7.500 Betrieben beim Baugewerbe, so Hofmann weiter.
Dabei zeigen die festgestellten Mängel, dass es großen Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz gibt. Bei den Schwerpunktaktionen der letzten fünf Jahre sind zum Beispiel in 111 Friseurbetrieben 555 Mängel festgestellt worden, in 335 geprüften Arztpraxen 670 Mängel. Noch gravierender sind die festgestellten Mängel in der Pflege. Hier hat es in 139 geprüften Betrieben insgesamt 1.251 Mängel gegeben, unterstreicht die SPD-Politikerin.
Daher ist nach Ansicht ihrer Fraktion die Landesregierung dringend aufgefordert, den Arbeitsschutz in Hessen personell zu verstärken. Die Gewerbeärztinnen und -ärzte haben einen Anspruch darauf, ihre Arbeit ordentlich erledigen zu können und vor Überlastung geschützt zu sein, so Hofmann abschließend.