Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann weist auf die großen rechtspolitischen Aufgabenstellungen im Rahmen der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in hessisches Landesrecht hin.
Das Jahr 2015 stand im Zeichen der europäischen Datenschutzreform. Die neue Datenschutz-Grundverordnung, die im April 2016 verabschiedet wurde, führt nach Angaben des Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Ronellenfitsch, auch in Hessen zu einem immensen Aufgabenzuwachs bei der Datenschutzbehörde. Es ist deshalb wichtig, dass die Landesregierung den damit verbundenen personellen und sachlichen Mehrbedarf berücksichtigt und entsprechende Stellen vorsieht, betont Hofmann.
Bei der Umsetzung in nationales Recht müsse darauf geachtet werden, die zunehmende Kommerzialisierung der informellen Selbstbestimmung in ihre Schranken zu verweisen. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten beleuchte zu Recht die von einigen Kreditinstituten kostenlos angebotene Nutzung von cloud-basierten Haushaltsbüchern. Auch die Prüfung des Scorings bei Auskunfteien sei ein wichtiges Thema. Im staatlichen Bereich könnte nach Auffassung von Prof. Dr. Ronellenfitsch für den Einsatz von Body-Cams bei der hessischen Polizei eine datenschutzrechtlich akzeptable Rechtsgrundlage geschaffen werden, so die Abgeordnete.
Die Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten hat einen hohen Stellenwert. Der jährliche Datenschutzbericht ist ein sehr wichtiger Beitrag zum Datenschutz in Hessen. Wir danken Prof. Dr. Ronellenfitsch und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und wertvolle Arbeit, unterstreicht Hofmann abschließend.