Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Behandlung des Berichtsantrags betreffend Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Hessen in der heutigen Sitzung des rechtspolitischen Ausschusses wie folgt kommentiert:
Die Personalsituation bei den hessischen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ist alles andere als befriedigend. An nahezu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften liegt die Arbeitsbelastungsquote nach dem sogenannten Personalbedarfsberechnungssystem bei weit über einhundert Prozent. Ausnahme bildet lediglich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Es hat sich auch gezeigt, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht ausreichend die Möglichkeit einer voraussetzungslosen Teilzeit haben. Die Landesregierung verweist darauf, dass dies durch die sehr hohe Belastung der Rechtspfleger nicht möglich sei. Es stellt sich nur die Frage, ob die Nichtgewährung einer Teilzeitbeschäftigung tatsächlich eine geeignete Maßnahme ist, um die Belastung der Rechtspfleger zu reduzieren. Die Landesregierung muss den Personalbestand so steuern, dass die voraussetzungslose Teilzeit allen Beamtinnen und Beamten möglich ist.
Es ist deshalb auch kontraproduktiv, wenn die Anwärterstellen mit Überhangstellen besetzt sind und keine ausreichend Zahl von Anwärter eingestellt werden kann. Es ist bezeichnend, dass die Zahl der Anwärter in den letzten Jahren immer weiter zurück geht. Gab es im Jahr 2012 noch 138 Anwärter, sind es in diesem Jahr lediglich 91.
Die Rechtspfleger sind eine tragende Säule einer funktionierenden Justiz. Ihr Aufgabenbereich ist sehr vielseitig und mit schwierigen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Sie müssen deshalb personell auch ausreichend ausgestattet werden.