Heike Hofmann (SPD): Qualifizierte psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer ist eine wichtige Begleitung und Stütze

Die rechts- und justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat in ihrer heutigen Rede im Hessischen Landtag zum Tagesordnungspunkt zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Folgendes gesagt:

„Der neue Paragraph 406g der Strafprozessordnung sichert nun einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für bestimmte Personengruppen. Wird zum Beispiel ein Kind Opfer einer Gewalt- und Sexualstraftat, so hat es einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung durch einen psychosozialen Prozessbegleiter oder eine Prozessbegleiterin. Gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten ist die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer eine wichtige Begleitung und Stütze.

Das uns vorgelegte Landesgesetz füllt nun die vorhandenen Regelungsspielräume, so die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung, die Qualifikation Aus- und Weiterbildungen an die Begleiterinnen und Begleiter, die Vergütung sowie die Anerkennung der Prozessbegleiter.

In der sich nun anschließenden Anhörung werden wir erfahren, ob die vorgesehenen Regelungen, zum Beispiel zur Qualitätssicherung der Prozessbegleiter oder zur Vergütung ausreichend sind. Es ist wichtig, dass diese Prozessbegleiter sehr professionell ausgebildet und qualifiziert sind.

Für die SPD-Landtagsfraktion hat der Opferschutz hohe Priorität und muss weiter verbessert werden. Dazu leistet die psychosoziale Prozessbegleitung einen wichtigen Beitrag!“