Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann unterstützt den Deutschen Beamtenbund und das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis gegen den Besoldungskurs der schwarz-grünen Landesregierung. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Battis, das vom Deutschen Beamtenbund in Auftrag gegeben wurde, zeigt eindeutig, dass die schwarz-grüne Landesregierung mit ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten verfassungswidrig handelt. Sie ignoriert die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitentscheidungen zur B-, R- und A-Besoldung aufgestellt hat. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung trotz Kenntnis dieser Entscheidungen weiter an ihrem Weg festhält und nach Gutsherrenart die Besoldung bestimmt, obwohl dieser offensichtlich nicht mit unserem Grundgesetz übereinstimmt, kritisiert die Rechtspolitikerin.
Das Gutachten zeige sehr deutlich, dass die Nullrunde im Jahr 2015 und die lediglich ein-prozentige Anpassung in den folgenden Jahren angesichts der positiven Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse einer Besoldungskürzung gleichkomme, für die es jedoch keine sachlichen Gründe gebe. Die immer wieder von der Landesregierung gebetsmühlenartig vorgetragene Notwendigkeit von Sparmaßnahmen, um die Reglungen der Schuldenbremse einzuhalten, könne nicht mehr als Totschlagargument herangezogen werden. Einen solchen allgemeinen Verweis auf haushaltspolitische Motive lasse das Bundesverfassungsgericht nicht gelten, unterstreicht die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Auch die pauschale Festlegung der Besoldungsanpassung für die nächsten Jahre widerspreche der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht halte eine Sachverhaltsermittlung vor der Festlegung einer festen Besoldungsanpassung für erforderlich. Eine solche habe die Landesregierung jedoch zu keiner Zeit durchgeführt, ergänzt die Abgeordnete im Weiteren.
Aufgrund der erheblichen Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamten und den Tarifergebnissen der Angestellten im öffentlichen Dienst in Hessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Hessen eine verfassungswidrige Unteralimentation besteht. Deshalb fordert die SPD die Ergebnisse der Tarifbeschäftigten von 2,4 Prozent, die ab 1. April 2016 gelten, auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen zu übertragen. Eine angemessene Besoldung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist vor allem eine Frage des Respekts und der Wertschätzung. Die Landesregierung muss endlich handeln, so Hofmann abschließend.