SPD fordert Milieuschutzsatzung zur Erhaltung von Mietwohnungen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Landtagsfraktion, Heike Hofmann, fordert die Landesregierung auf, eine Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum in Erhaltungsgebieten, eine sogenannte Milieuschutzsatzung, zu erlassen.

Damit solle in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und damit in Orten, in denen die Mieten überdurchschnittlich hoch sind, die Umwandlung von Wohnraum in Eigentum schwieriger werden. Neben der Mietpreisbremse könne eine Milieuschutzsatzung dämpfend auf die Entwicklung der Mieten wirken.

„Im Paragraph 172 des Baugesetzbuches ist ausdrücklich vorgesehen, dass zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung die Begründung von Wohneigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden kann“, erläutert die Landtagsabgeordnete. Dies werde in bestimmten Revieren in Berlin erfolgreich praktiziert. Dort entschieden die Bezirksregierungen über die Einrichtung der Milieuschutzgebiete.

Hofmann fordert: „In Analogie dazu sollten in Hessen die Kommunen darüber entscheiden, ob Milieuschutzgebiete eingerichtet werden.“ Zumindest in Frankfurt, vermutlich aber auch in den anderen Südhessischen Mittelstädten, bestehe dafür ein Bedarf. In der Stadt Hamburg gebe es bereits seit drei Jahren eine Milieuschutzsatzung. Damit sei die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um 75 Prozent gesenkt worden.

„Ein Milieuschutz trägt dazu bei, die Struktur von Wohnrevieren zu erhalten und der Gentrifizierung entgegenzuwirken. Dies ist insbesondere für die Städte von großer Bedeutung, um Sozialstrukturen zu stabilisieren, “ so Hofmann abschließend.