Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ist kein großer Wurf sondern bleibt hinter dem selbst gesteckten Zielen mehr Transparenz und Akzeptanz weit zurück. Das hat auch die Anhörung verdeutlicht. So wird unisono von den Richterverbänden vorgetragen, dass echte Mitbestimmung so nicht erreicht wird. So ist das Gesetz auch allenfalls ein Schrittchen, kein Schritt.
Deshalb haben wir nun nach Auswertung der Anhörung zur 2. Lesung einen Änderungsantrag zu dem Gesetz vorgelegt, dem Sie zustimmen sollten.
Es sieht vor, dass bei allen Beförderungsstellen im Falle des Dissenses der Präsidialrat den Richterwahlausschuss befassen kann.
Diese Änderung ist aus unserer Sicht, aber auch aller Richterverbände wie Deutscher Richterbund, Verdi, nrv und der Verwaltungsrichtervereinigung, eine echte Verbesserung.
Ihr Gesetzesentwurf sieht eine zusätzliche Befassung des Richterwahlausschusses lediglich bei der Ernennung einer Gerichtspräsidentin oder eines Gerichtspräsidenten vor. Diese Begrenzung der Mitbestimmung ist für uns nicht nachvollziehbar. Als Begründung führen Sie an, dass Präsidentinnen und Präsidenten der hessischen Gerichte in besonderer Weise von der Öffentlichkeit als Repräsentantinnen und Repräsentanten der hessischen Justiz wahrgenommen werden.
Aber gilt das nicht gleichermaßen für Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte in kleineren Städten, die häufig kein Landgericht haben?
Desweiteren wurde bei der Anhörung klargestellt, so z. B. von dem Vertreter von der nrv, dass bei vielen relevanten Funktionsstellen bereits im Eingangsbereich R2 mit Zulage Justizkarrieren vorbereitet und begangen werden.
Will man echte Mitbestimmung, dann sind auch solche Stellen von Relevanz. Das hat die Anhörung deutlich gemacht. Sie werden vortragen, dass man mit dieser Erweiterung die Präsidialräte und den Richterwahlausschuss überfrachten würde.
Das stimmt nicht.
Die Zahl der strittigen Fälle ist überschaubar. Das Verfahren bleibt händelbar. In Einzelfällen müssen Präsidialrat bzw. Richterwahlausschuss häufiger tragen. Ich gestehe zu, dass es noch andere Modelle der effektiveren Mitbestimmung gibt. Der deutsche Richterbund und auch wir haben z. B. im Falle des Dissenses ein Vetorecht des Präsidialrates in der Anhörung vorgetragen.
Nun liegt jedoch Ihr Gesetz auf dem Tisch und steht zur Diskussion. Mit unserem Änderungsantrag würde es entschieden verbessert!
Wir als SPD-Landtagsfraktion halten eine echte Mitbestimmung von Richtern bei Personalentscheidungen für längst überfällig! Für uns ist Mitbestimmung im Gegensatz zu Ihnen nicht lästig oder störend, sondern schafft Transparenz, kann die Qualität von Personenentscheidungen verbessern und schafft mehr Akzeptanz.
Deshalb geben sie Ihrem Herzen einen Ruck:
Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Dann kann man mit Ihrem Gesetz leben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!