Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die erfolgte Einigung der Ministerpräsidenten zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs begrüßt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass dieser nicht das Ergebnis von flotten Sprüchen und Klagen sei, wie sie die Landesregierung lediglich in die Diskussion habe einfließen lassen können. Die Einigung beim LFA ist gut und richtig, alle haben etwas davon und der Bund wird am Ende ganz sicher zustimmen. Hessen muss seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nun in der Konsequenz zurückziehen, unterstreicht die SPD-Politikerin.
Kaum zu erklären sind die großen Ankündigungen von Finanzminister Schäfer und Ministerpräsident Bouffier in diesem Zusammenhang. War die Höhe der Finanzkraft der Kommunen ein ganz entscheidender Teil der Verfassungsklage von Hessen und Bayern gegen den Bund, soll gerade nun dieser Gemeindeanteil statt mit 64 Prozent mit 75 Prozent einberechnet werden und damit deutlich stärker als bisher. Ein völliger Widerspruch in der hessischen Argumentation, die der Finanzminister dem Parlament und der Öffentlichkeit jetzt zu erklären hat, so die Abgeordnete. Dasselbe gelte für die so genannte Einwohnerveredelung. Bisher habe Hessen mit Verve die Verfassungswidrigkeit der bestehenden Regelung beklagt. Nun soll diese aus Sicht von Schäfer und Bouffier Verfassungswidrigkeit zementiert werden. Ein weiterer Widerspruch, wie die Abgeordnete festhält.
Nehme man die bisherigen Argumente der Landesregierung in der Begründung ihrer Verfassungsklage gegen den LFA ernst, dann trage Hessen jetzt eine verfassungswidrige Vereinbarung mit. Das kennen wir aber alles von der letzten Vereinbarung, die Roland Koch verhandelt hat und anschließend als Jahrhundertwerk von der CDU gefeiert wurde. Dann hat die CDU dagegen geklagt. Dass die Union jetzt erneut den Ministerpräsident feiert, macht nachdenklich, so Hofmann abschließend.