Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die fehlende finanzielle und personelle Ausstattung der hessischen Justizvollzugsanstalten für das mit dem Gesetzesentwurf ausdrücklich festgeschriebene Vollzugsziel der Resozialisierung kritisiert. Der heute in zweiter Lesung behandelte Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung der hessischen Vollzugsgesetze greift zwar viele Anregungen aus der Praxis auf, jedoch verfehlt er das selbstgesteckte Ziel der Stärkung der Resozialisierung. In der Einleitung des Gesetzesentwurfs heißt es, dass keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen. Resozialisierung zum Nulltarif gibt es nicht, so Hofmann am Donnerstag in Wiesbaden.
Zwar begrüßen wir die Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für den Wohngruppenvollzug auch im Erwachsenenvollzug. Für dessen Umsetzung bedarf es ausreichend Personal. Im Haushaltsplan 2016 ist jedoch ein Stellenabbau von 89 Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst vorgesehen. Desweiteren bleibt die schwarz-grüne Landesregierung eine Antwort auf die steigende Zahl von psychisch kranken und auffälligen Inhaftierten schuldig. Es fehlt an einem durchgreifenden Konzept für deren Behandlung. Immer häufiger klagen Justizvollzugsbedienstete in diesem Zusammenhang über Überforderung, so die SPD-Abgeordnete.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für eine gelungene Resozialisierung seien baulich einwandfreie Anstaltsgebäude. Viele Anstalten in Hessen seien jedoch dringend sanierungsbedürftig. Die SPD drängt seit mehreren Monaten auf ein Sanierungskonzept. Dieses wurde jedoch seitens der schwarz-grünen Landesregierung immer noch nicht vollständig und detailliert vorgelegt, so Hofmann abschließend.