Die rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die im Hessischen Schulgesetz festgelegte Altershöchstgrenze von 18 Jahren zum Recht auf den Schulbesuch als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Vor dem Hintergrund des verstärkten Zustroms von Flüchtlingen in den vergangenen Jahren muss die Altersgrenze angehoben werden, um auch den jungen Menschen, die bedingt durch Krieg, Flucht oder Vertreibung in ihrer Heimat weniger als neun Jahre zur Schule gehen und keinen Schulabschluss erwerben konnten, dieses Recht einzuräumen, betont die SPD-Politikerin.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der eine Anhebung der Altersgrenze auf 27 Jahre vorsehe, sei ein Beitrag zur Lösung eines praktischen Problems, das immer wieder an den hessischen Schulen auftrete, unterstreicht Hofmann. Die derzeitige Altershöchstgrenze hat mit der Lebensrealität von jungen Zuwanderern nichts mehr zu tun. Auch sie müssen in allen Schulformen zunächst in Intensivklassen und später im Regelunterricht integriert werden können. Die derzeitige Praxis, dass Schülerinnen und Schüler etwa in den neuen InteA-Klassen an beruflichen Schulen abgewiesen werden, ist kontraproduktiv.
Ihre Fraktion wolle daher den oft mit gebrochenen Schulbiografien zu uns Kommenden eine Chance auf Allgemeinbildung und einen Schulabschluss bieten. Auch vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs könne nicht darauf verzichtet werden, dass in die Bildung junger Zuwanderer investiert werde. Der Gesetzentwurf sei ein Angebot an die anderen Fraktionen im Landtag zur weiteren Diskussion und Lösung des drängenden Problems.