Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
ich stelle die Position der SPD zu den vorgelegten Vollzugsgesetzen zu Beginn meiner Ausführungen:
Die SPD wird dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da es nicht ausreicht die Resozialisierung als Vollzugsziel ausdrücklich in das Gesetz zu schreiben, dies aber nicht mit Leben zu erfüllen.
Was meine ich damit?
Resozialisierung bedeutet, Straftäter, die Unrecht begangen haben, zu befähigen künftig ein straffreies Leben zu führen. Resozialisierung ist neben der Gewährleistung von Sicherheit, sowohl nach innen wie auch nach außen, die zentralste und schwierigste Aufgabe des Strafvollzugs.
Kernelement einer erfolgreichen Resozialisierung ist aus unserer Überzeugung ausreichendes Personal in den Gefängnissen. Neben der bestehenden Personalknappheit und hohen Krankenständen herrscht Unzufrieden- und Erschöpftheit beim Personal.
In vielen Bereichen sollen gerade im Allgemeinen Vollzugsdienst 89 Stellen abgebaut werden! Resozialisierung gelingt nicht zum Nulltarif und auch nicht mit noch weniger Persona!
Um Strafgefangene wieder auf dem richtigen Pfad zu bringen, braucht es ausreichend qualifiziertes Personal, das sich mit den Gefangenen auseinandersetzt. Es müssen zum Beispiel ausreichend Sport- und andere Freizeitmöglichkeiten angeboten werden. Auch Gesprächsgruppen sind wichtig. Nur im Diskurs mit dem Gefangenen kann erreicht werden, dass dieser sich mit seinem eigenen Leben, seinem Verhalten und der Straftat ernsthaft auseinandersetzt. Dass der Gesetzentwurf das von ihm gesteckte Ziel verfehlt, ist dem Gesetz selbst zu entnehmen:
In der Einleitung heißt es nämlich, dass keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Wir räumen ein, dass der Gesetzentwurf viele Anregungen aus der Praxis aufgreift, jedoch verfehlt er das selbstgesteckte Ziel der Stärkung der Resozialisierung meilenweit und ist insofern eine große Enttäuschung.
Wo sind im Gesetz etwa fachliche Impulse, um auf die immer schwieriger werdende Gefangenenklientel einzugehen?
Einzig der Wohngruppenvollzug soll ausgebaut werden. Auch dafür braucht man das entsprechende Fachpersonal!
Für die steigende Anzahl von psychisch, leider oft auch dissozialen auffälligen Strafgefangenen bzw. kranken Gefangenen braucht man geeignete Behandlungskonzepte bzw. Antworten.
Zwar gibt es gute Erfahrung aus der sogenannten sozialtherapeutischen Anstalt in Kassel, sowie einer spezialisierten Abteilung in der JVA Weiterstadt, jedoch fehlt das durchgreifende Konzept und es erfüllt uns mit Sorge, dass sich aus den Anstalten die Beschwerden und Klagen über überfordertes und auf sich allein gestelltes Personal häufen.
Auch auf dieses zentrale Thema des Vollzugs gibt der Gesetzentwurf keine Antwort und Sie, Frau Justizministerin Kühne-Hörmann, lassen das Personal in den Anstalten mit diesen Problemen alleine!
Ein weiterer Aspekt ist nicht nur für die Arbeitsbedingungen der Bediensteten in den Gefängnissen wichtig: Baulich einwandfreie Anstalten! Leider sieht auch hier die Realität in Hessen anders aus:
Die meisten Anstalten in Hessen sind in mehr oder weniger großem Umfang dringend sanierungsbedürftig. Nachdem wir als SPD diese Landesregierung bei diesem Thema seit vielen Monaten drängen, endlich ein Sanierungskonzept auf den Tisch zu legen, hat der Staatssekretär nur scheibchenweise und völlig unzureichend informiert.
Mithin:
Uns liegt bis zum heutigen Tag kein Sanierungskonzept, das auch ausfinanziert ist, vor. Das ist nicht nur für die Bediensteten völlig unbefriedigend. Auch die baulichen Bedingungen müssen für eine gelingende Resozialisierung so gestaltet sein, dass Gefangene etwa keine Hospitalisierungsschäden erleiden. Auch dieses Thema verschläft diese Landesregierung.
Mithin lehnt die SPD-Landtagsfraktion dieses Gesetz ab!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!