Heike Hofmann (SPD): Änderungen der hessischen Strafvollzugsgesetze zur Resozialisierung sind eine leere Hülle

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat auch nach der heutigen Anhörung von Sachverständigen in einer gemeinsamen Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses und des Unterausschusses Justizvollzug des Hessischen Landtags die Kritik an dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Verlängerung und Änderung der hessischen Strafvollzugsgesetze bekräftigt. „Kernpunkt der vorgesehenen Änderungen ist die Aufnahme der ausdrücklichen Nennung der Resozialisierung als Vollzugsziel. Wir befürworten die Nennung der Resozialisierung, also die Wiedereingliederung des Gefangenen in unsere Gesellschaft, als ausdrückliches Vollzugsziel. Jedoch muss dieses Ziel auch mit Leben gefüllt werden. Es zeigt sich in der Anhörung, dass die Normierung eine leere Hülle bleiben wird. Bezeichnend ist, dass in der Begründung des Gesetzesentwurfs festgestellt wird, dass durch die Änderungen keine neuen Kosten entstehen. Es bleibt die Frage, wie ohne finanzielle Mehraufwendungen das Vollzugsziel verwirklicht werden soll“, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.

Die Anhörung habe auch verdeutlicht, dass die Anzahl der psychisch kranken und auffälligen Gefangenen erheblich zu genommen habe, jedoch zielgerichtete Maßnahmen zur Behandlung und Betreuung dieser Gefangenen fehlten. „Es fehlt in Hessen an einem stimmigen Konzept mit fachlich versiertem Personal und ausreichend Behandlungsplätzen. Wir begrüßen die Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für den Wohngruppenvollzug auch im Erwachsenenvollzug. Offen bleibt jedoch, wie dies ohne finanziellen Mehraufwand umgesetzt werden soll. Die Einrichtung von Wohngruppen und damit kleineren Betreuungseinheiten kann nur durch Umbaumaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten und mehr Personal erreicht werden. Im Haushaltsplan 2016 ist jedoch ein Stellenabbau vorgesehen“, so die SPD-Abgeordnete.

Für eine gelungene Resozialisierung seien auch geeignete Unterbringungsmöglichkeiten erforderlich. In Hessen bestünde jedoch ein erheblicher Sanierungsstau bei den Vollzugsanstalten. Häufig könnten nur Teile der Anstalten benutzen werden, da die Gebäude sanierungsbedürftig seien.

„Neue gesetzliche Ausgaben können nicht kostenneutral wahrgenommen werden. Die Landesregierung muss klären, welche der bisherigen Aufgaben entfallen oder geschmälert werden sollen, oder sie muss zusätzliches Personal zur Verfügung stellen. Der große Wurf für die Resozialisierung bleibt leider mit diesem Gesetzesentwurf aus“, so die SPD-Politikerin.