Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Landesregierung für ihren mangelnden Willen zu mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung kritisiert. Im Bund und in elf Bundesländern gibt es bereits Transparenz- oder Informationszugangsgesetze. Zwar spricht sich auch die schwarz-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf einer der letzten Seiten dafür aus, die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auszuwerten und zur Grundlage einer eigenen Regelung zu machen, so Hofmann.
Ihre Fraktion habe sich daher entschlossen, aktiv zu werden und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen, so die Rechtspolitikerin. Die CDU und die durch sie geführten Landesregierungen der letzten Jahre haben sich immer wieder beharrlich geweigert anzuerkennen, dass eine freiheitliche demokratische Gesellschaft mündige und wissende Bürger verlangt. Ein umfassendes Informationsrecht stützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und fördert damit bürgerschaftliche Teilhabe. Wir sind sicher, dass Hessen mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Demokratiestärkung geht, unterstreicht Hofmann.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf Transparenz stärken und ein allgemeines umfassendes Recht auf Informationszugang schaffen, so die Abgeordnete. Die Kontrolle staatliche Handelns soll verbessert. Das beinhaltet insbesondere auch die Erhöhung der Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf gewährt grundsätzlich jedem einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen. Er sieht ein an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiertes Zugangsverfahren vor und trägt gleichzeitig den Bedürfnissen der öffentlichen Stellen Rechnung. Dies ermöglicht, dass Bürgerinnen und Bürger einen umfangreichen Einblick in staatliches Handeln erhalten können, erläutert Hofmann den Entwurf ihrer Fraktion.
Wichtig sei der SPD-Fraktion auch weiterhin, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit übernehme. Regelmäßig werden Datenschutz und das Recht auf Informationsfreiheit in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen, welches durch die Personalunion beim Hessischen Datenschutzbeauftragten zu einem sachgerechten Ergebnis geführt wird. Darüber hinaus kann auf einen bereits bestehenden und eingearbeiteten Personalbestand zurückgegriffen und es können so Synergie-Effekte genutzt werden, so Hofmann.
Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in Richtung Informationsfreiheit in Hessen. Wir als SPD-Fraktion erwarten nun von der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, dass sie diesen ersten Schritt mit uns gehen, betont die Abgeordnete abschließend.