Landesregierung legt unzureichenden Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalrechts vor

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Kommunalrechts als „nicht ausreichend“ bezeichnet. „Die Herausforderungen, die sich aus kommunalrechtlicher Sicht darstellen, werden durch den Gesetzentwurf nicht abgedeckt. Die Änderung des Quorums beim Bürgerentscheid ist längst überfällig. Hessen hat bisher die höchsten Quoren, damit ein Bürgerentscheid erfolgreich durchgeführt werden kann. Dies halten wir für nicht für zielführend“, erläuterte Hofmann die Position ihrer Fraktion.

So sollten nach dem Gesetzentwurf bei Einwohnern bis 100.000 Einwohner das Quorum, damit ein Bürgerentscheid erfolgreich durchgeführt werden könne, von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt werden. Die SPD sehe hier ein Quorum von 15 Prozent für richtig an. Bei Städten über 100.000 Einwohnern sei derzeit ein Quorum von 25 Prozent notwendig. Der Regierungsentwurf sehe hier ein Quorum von 15 Prozent vor, während die SPD 10 Prozent fordere. „Bei größeren Städten ist es auf Grund der Anonymität sehr schwer Zustimmung zu Bürgerentscheiden zu erzielen, deswegen sind hier dringend weitergehende Änderungen nötig“, so die SPD-Abgeordnete.

Als völlig unzureichend sehe die SPD-Fraktion die Formulierung im Kommunalwahlgesetz, wonach bei der Aufstellung zur Kommunalwahl nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden sollen. Die unverbindliche Regelung werde nicht zu einem höheren Frauenanteil führen, so Hofmann.

„Wir sehen die Erhöhung der Einwohnergrenze für ehrenamtliche Bürgermeister von 1.500 auf 5.000 Einwohner als äußerst kritisch an. Offensichtlich will die Landesregierung hier auf kaltem Wege die Selbstständigkeit auch kleinerer Kommunen abschaffen“, kritisierte die Rechtspolitikerin.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werde sich die SPD für die Verankerung von Seniorenbeiräten ebenso einsetzen, wie für die Stärkung von Kinder- und Jugendpartizipation. Darüber hinaus sollte auch eine Erweiterung der Rechte der Ausländerbeiräte thematisiert werden. „Hierzu werden wir entsprechende Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf vorlegen“, unterstrich die Abgeordnete.

„Wir werden uns für die Wiedereinführung von Sperrklauseln, möglicherweise differenziert nach Größen von Städten, Kommunen und Kreisen, einsetzen. Gerade in größeren Städten reicht teilweise schon ein Prozentsatz von 1 Prozent aus, um einen Sitz in der Gebietskörperschaft zu erlangen. Dies Erleichtert die Zersplitterung des Stadtparlaments, erschwert die Arbeit und öffnet Einzelinteressen Tür und Tor. Als Beispiel könnten hier die vorgesehenen Regelungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dienen, wo die Wiedereinführung der 3 Prozent-Klausel vorgesehen ist“, so Hofmann abschließend.