Heike Hofmann (SPD): Richterwahlausschuss benötigt Mitbestimmung bei Personalentscheidungen

Die rechtspolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat in der heutigen ersten Lesung der Änderung des Hessischen Richtergesetztes den Entwurf als langerwartet aber nicht ausreichend bezeichnet. „Der große Wurf bleibt mal wieder aus!“, sagte die SPD-Politikerin.

Die SPD fordere etwa, den Präsidialrat bei Ernennungen für ein Richteramt zu beteiligen. „Wird bei der Berufung eines Präsidenten eines Gerichtes zwischen dem Präsidialrat und der Justizministerin nun keine Einigung erzielt, soll der Richterwahlausschluss mit der Entscheidung der Sache befasst werden. Die SPD Fraktion kann sich für den Fall des Dissenses der Personalentscheidung zwischen Justizministerin und Präsidialrat etwa ein Vetorecht des Präsidialrates vorstellen. Echte Mitbestimmung sieht anders aus“, so Hofmann.

Der Richterwahlausschluss habe im Falle des Dissenses keine eigenen Interventionsmöglichkeiten, er wird lediglich fakultativ beteiligt und angehört. „Wir sind der Meinung, dass echte Mitbestimmung die Qualität von Personalentscheidungen in der Justiz verbessert, zu mehr Transparenz, Akzeptanz und „einer echten Bestenauswahl“ führt.“, so Hofmann abschließend.