Heike Hofmann (SPD): Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind gesetzliche Änderungen nötig

Die rechtspolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat bei der heutigen Debatte zum Gesetzentwurf zur Modernisierung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gesetzliche Änderungen als notwendig bezeichnet. Die vorgenommenen Änderungen seien im Großen und Ganzen durch bundesgesetzliche Neuregelungen erforderlich, so die SPD-Politikerin.

Die Digitalisierung sowie der elektronische Rechtsverkehr der Justiz stiegen kontinuierlich an, so Hofmann. Vereine sollen bei diesem Gesetz auf das elektronische Informations- und Kommunikationssystem umgestellt werden. „Ob der Gesetzentwurf von Praktikern im weiteren Gesetzgebungsverfahren als gut empfunden wird oder nicht, werden wir als SPD mit verfolgen“, sagte die SPD-Politikerin abschließend.