SPD-Fraktion legt Änderungsanträge zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs vor

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann weist darauf hin, dass ihre Fraktion nunmehr ihre Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) vorgelegt hat. „Der Entwurf muss an wichtigen Punkten geändert werden. Die angekündigten – bisher aber immer noch nicht eingebrachten Änderungen der Koalitionsfraktionen – sind nicht ausreichend. Wir wollen erreichen, dass die hessischen Kommunen an den Steuerzuwächsen des Landes im vollen Umfang beteiligt werden. Die Bundesmittel für die Kommunen dürfen nicht zum Abzug bei der Bedarfsrechnung führen und damit nur das Land davon profitieren. Wir wollen darüber hinaus eine Streichung der sogenannten „Solidaritätsumlage“ und eine Investitionsförderung, die dem erheblichen kommunalen Investitionsbedarf der hessischen Kommunen auch Rechnung trägt“, betonte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Die Rechtspolitikerin ergänzte, dass das umstrittene Korridormodell zur Bedarfsberechnung nicht im Gesetzestext, sondern nur in der Begründung enthalten sei. Ob diese Entmündigung des Gesetzgebers auch einen juristischen Hintergrund habe, bleibe offen.

„Eine vollständige Beteiligung der Kommunen an den Steuerzuwächsen des Landes ist erforderlich, damit die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Mit der Zuordnung des Stabilitätsansatzes als Festansatz wird sichergestellt, dass dieser Zuschlag zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen gehört“, so die Abgeordnete.

„Weiterhin wollen wir die vorgesehene „Solidaritätsumlage“ streichen. Es bestehen dagegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Mit der im Gesetzentwurf eingeführten Solidaritätsumlage werden die betroffenen Kommunen überfordert. In der Anhörung des Hessischen Landtags zum Gesetzentwurf haben betroffene Kommunen erläutert, dass die Umlage dazu führen wird, dass sie ihrerseits ins Defizit rutschen und sogar ihre Pflichtaufgaben nicht mehr finanzieren können“, führte Hofmann weiter aus.

„Die hessischen Kommunen haben einen erheblichen Investitionsbedarf, dessen Deckung durch eine besondere Finanzierung gewährleistet werden muss. In die vom Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Bedarfsberechnung sind lediglich die Ist-Ausgaben eingeflossen. Vorhandene notwendige Bedarfe, die aber derzeit durch die Finanznot der Kommunen in der Vergangenheit nicht erfüllt werden konnten, bleiben außerhalb der Bedarfsermittlung. Dies wollen wir ändern“, so abschließend Hofmann zu den Plänen ihrer Fraktion.