Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann erachtet die Gesetzesinitiative der FDP, die eine Einschränkung des Elternwahlrechts für die weiterführende Schule vorsieht, als nicht zielführend. Mit dieser Schulgesetzänderung wirft die FDP nicht nur ihre eigenen Prinzipien und ihren Markenkern über Bord, Eltern die größtmögliche Wahlfreiheit zu lassen, sondern sendet auch ein falsches Signal. Empfehlungen sind aus gutem Grund nur Empfehlungen, da sie in einer Vielzahl von Fällen gar nicht zutreffend sind. Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell, betont die SPD-Politikerin.
Bereits nach der vierten Klasse die Entscheidung für die weiterführende Schule und einen bestimmten Bildungsgang zu fällen, sei meist zu früh, da Kinder oft erst später zeigten, zu was sie fähig seien. Das belegen auch Studien. Etwa die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler, die ohne Grundschulempfehlung ein Gymnasium besuchen, schaffen auch das Abitur. Andererseits gibt es auch Schüler, die trotz Gymnasialempfehlung diese Schulform ohne das Abitur verlassen. Ein Grund dafür ist, dass die Grundschulempfehlung fehleranfällig ist und oft zu früh erfolgt. Zudem beeinflusst auch der Bildungsgrad der Eltern die Entscheidung. Hieraus ein Kriterium zu machen, um Schülerinnen und Schüler abzulehnen, ist nicht richtig und steht dem Ziel der Chancengleichheit entgegen, so Hofmann.
Gegen das Grundschulabi oder auch dagegen, nur der Empfehlung zu folgen, spreche auch, dass es die Stressbelastung der Kinder in der Grundschule erheblich erhöhe und ihre Entwicklung gefährde. Eine an Schulnoten gekoppelte und bindende Übertrittsregelung, wie sie in Bayern gilt, lehnen wir daher ab. Die SPD befürwortet, dass alle Kinder länger gemeinsam lernen und so die Entscheidung, ob sie Abitur machen wollen oder nicht, später stattfinden kann. Hierfür braucht es mehr ernstgemeinte Anstrengungen, die Attraktivität für Schulen zu erhöhen, sich freiwillig für längeres gemeinsames Lernen zu öffnen, unterstrich die SPD-Politikerin.