Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann erinnert das Land an seine Verantwortung gegenüber den Kommunen. Es ist zu begrüßen, dass sich der Bund nunmehr dauerhaft an der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung beteiligen wird und für dieses Jahr einen Zuschuss von insgesamt einer Milliarde Euro zugesagt hat. Das bedeutet für Hessen einen Betrag von etwa 74 Millionen Euro. Dieses Geld muss nun auch unmittelbar den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, unterstreicht sie weiter.
Hofmann weist in diesem Zusammenhang auf die Forderung ihrer Fraktion hin, verbindliche Standards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen festzulegen. Nur wer festlegt, welche Leistungen erbracht werden müssen, kann anschließend die angemessenen Kosten dafür vernünftig definieren. Auch die Kanzlerin hat einheitliche Standards in der Flüchtlingsfrage für die Bundesländer gefordert. Was auf Bund-Länder-Ebene richtig ist, kann für die Ebene Land-Kommunen nicht falsch sein, betont die SPD-Politikerin.
Zu begrüßen sei es, dass von Bundesseite zugesagt sei, die Bearbeitung von Asylanträgen durch Aufstockung des Personals beim zuständigen Bundesamt zu beschleunigen. Dieser Aufstockung des Personals muss eine Anpassung des Personals bei den Verwaltungsgerichten folgen. Sonst produzieren wir die nächsten Verzögerungen bei der Bearbeitung von Asylanträgen. Auch hier ist das Land in der Pflicht, so die Rechtspolitikerin Hofmann.