Heike Hofmann (SPD): Modernisierung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist notwendig

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Notwendigkeit des Gesetzentwurfes zur Modernisierung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit einer bundesgesetzlichen Neuregelung begründet und als „notwendig“ bezeichnet. „Es sollen verschiedene Vorschriften neu geregelt werden. Im Einzelnen sollen die bundes- und landesrechtlichen Regelungen vereinheitlicht werden und damit die Transparenz erhöht werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die SPD prüfen, ob der vorgelegte Gesetzentwurf von den Praktikern Zustimmung erfährt oder nicht“, sagte Hofmann am Dienstag in Wiesbaden.

Die freiwillige Gerichtsbarkeit beschäftige sich hauptsächlich mit Familiensachen. „Der elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung der Justiz schreiten voran“, so Hofmann. Auch solle bei diesem Gesetz auf das elektronische Informations- und Kommunikationssystem bei Vereinssachen umgestellt werden.