Heike Hofmann (SPD): Gesetzesverlängerung von verschiedenen Rechtsvorschriften – wieder erfolgt keine Evaluation

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die mangelnde Evaluation von befristeten Gesetzen angeprangert. „Seit vielen Jahren gibt es ein sogenanntes Stufenmodell, bei dem Gesetze in Hessen gar nicht oder auf 5 oder 8 Jahre befristet sind. Nun wird eine weitere Verlängerung angestrebt. Wir kritisieren seit vielen Jahren, auch bei diesem Gesetz, dass es bei der Staatskanzlei zwar eine sogenannte Normprüfstelle gibt und die Evaluierung nach der Gesetzesbegründung die einzelnen Ressorts evaluieren würden. Uns als Gesetzgeber liegen die Evaluierungsergebnisse aber auch bei diesem Gesetz mal wieder nicht vor!“, sagte Hofmann am Dienstag in Wiesbaden.

„Wenn wir als Gesetzgeber nicht wissen, wie sich die einzelnen Normen auswirken, ob und wie sie angewandt werden, welchen Regelungsbedarf es noch gibt, fehlen uns wichtige Informationen, um über dieses Gesetz zu beraten. Es bleibt der Argwohn, dass das Gesetz gar nicht oder nicht umfassend evaluiert worden ist“, sagte die SPD-Abgeordnete.

In vielen Fällen würden redaktionelle Änderungen vorgenommen, wie zum Beispiel beim Hessischen Umzugskostengsetz, was die Erstattung von Umzugskosten von Beamten regele. Das Hessische Offensiv-Gesetz, das unter anderem die Verwaltungsorganisation und Aufsicht beim sogenannten SGB II-Bezug regelt, gab nach Ansicht der SPD-Fraktion nochmals grundsätzliche Anlass Kritik. „Uns erschließt sich nicht, warum dieses Aufführungsgesetz „Offensiv“-Gesetz heißt: Welche „Dynamik soll hier suggeriert werden?“, so Hofmann.

Auch bei dem Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere, dass Innenstädte im Hinblick auf die Förderung der Wirtschaft und urbane Strukturen stärken und weiterentwickeln solle, habe es Änderungswünsche im Rahmen der internen Regierungsanhörung gegeben.

„Wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Unterlagen der Regierungsanhörung anfordern, um das Gesetz weiter bewerten zu können. Unsere grundsätzliche Kritik am Verfahren und Umgang dieser Landesregierung mit befristeten Gesetzen bleibt!“, so Hofmann.