Ablehnung des KFA-Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Anhörung

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann bewertet das Ergebnis der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Kommunalfinanzausgleichs als „umfassend ablehnend“. „Die SPD-Fraktion wurde in ihrer Kritik in vollem Umfang bestätigt. Da halfen der Landesregierung auch die von ihr bestellten Gutachten nicht weiter. Die weitaus überwiegende Anzahl der Anzuhörenden und Sachverständigen lehnte den Gesetzentwurf in Bausch und Bogen ab. Der vorgelegte Entwurf hat einfach zu viele Mängel und die Ausrichtung am so genannten Thüringer Korridor ist ein Kardinalfehler“, unterstreicht die Abgeordnete.

„Durch den in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs droht ab 2017 eine weitere Verschlechterung der Situation für die Kommunen Hessens. Daneben werden selbst die von der Landesregierung den Kommunen zugewiesene Landesaufgaben unzureichend finanziert, so zum Beispiel die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern“, ergänzt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

In der Anhörung sei deutlich geworden, dass die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Mängel eine angemessene Finanzausstattung der hessischen Kommunen verhindern. „Konkret heißt das, dass die Ausgaben für Pflichtaufgaben der Kommunen nur unzureichend erfasst werden. Zudem wird mit dem angewandten Korridormodell der Bedarf der hessischen Kommunen zugunsten des Landes und zum Nachteil der Kommunen herunter rechnet“, erläutert die SPD-Politikerin.

Darüber hinaus werde die Finanzausgleichsmasse von den Steuerzuwächsen des Landes ab 2017 abgekoppelt, weil Mittel des Bundes, die einer Entlastung der Kommunen dienen sollen, von der Finanzausgleichsmasse abgezogen würden. Dies wären allein im Jahr 2018 rund 350 Millionen Euro. Die Zuwächse des so genannten Stabilitätsansatzes würden je zu einem Drittel für den Landeshaushalt und eine Landesrücklage abgeschöpft, dazu sei das Symmetriegebot völlig unzureichend verankert. „Aus diesen Gründen stellt der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form den bisherigen Höhepunkt kommunalfeindlicher Politik in Hessen durch die Schwarz-Grüne Landesregierung dar“, betont Hofmann abschließend.