Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Hessen

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

der Jugendarrest in Hessen muss noch besser werden und er braucht auch unbedingt endlich eine gesetzliche Grundlage.

Der Jugendarrest ist ein sogenanntes Zuchtmittel und bis heute nur rudimentär durch entsprechende Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, aber noch nicht durch ein Gesetz geregelt.

Nach der Föderalismusreform haben nun die Länder, auch das Land Hessen, die gesetzgeberische Zuständigkeit, das zu regeln.

Hessen hat von diesen neuen Gesetzgebungskompetenzen in vielen Bereichen – etwa dem Erwachsenenstrafvollzug, dem Jugendstraf-vollzug, aber auch der sogenannten Sicherungsunterbringung – schon Gebrauch gemacht. Ein wichtiger Baustein fehlt aber, das ist der Jugendarrest.

Eine Zahl, die uns wirklich zu denken geben muss, ist, dass 70% der Arrestanten wieder rückfällig werden. Das ist eine denkbar schlechte Zahl.

Aber wir können doch bei Jugendlichen, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, erzieherisch wohl am besten und am stärksten eingreifen, um für sie an ein Leben ohne Straftaten irgendwann heranzuführen.

Meine Damen und Herren,

diese Chance müssen wir bei jedem einzelnen Jugendlichen nutzen.

Ich bin sehr stolz darauf, dass Ihnen heute die SPD- Fraktion als erste in diesem Hause mit diesem Gesetzentwurf eine Antwort darauf geben kann.

Dieses Gesetz hat in der Anhörung hohe Zustimmung erhalten!

Schwerpunkte unseres Gesetzes werden die individuelle Förderung, die Erziehung und die Bildung der jugendlichen Arrestanten sein. Diese zwei Pfeiler sollen in ein pädagogisches Gesamtkonzept einfließen und sollen dazu genutzt werden, dass gleich nach dem Zugangsgespräch, das mit den Jugendlichen geführt wird, ein entsprechender Förderplan für jeden Jugendlichen erstellt wird.

Konzeptionell wollen wir dabei den Schwerpunkt auf den Dauerarrest legen, der bis zu vier Wochen dauern kann. Denn in dieser etwas längeren Zeitspanne haben wir natürlich, besser als im Freizeit – oder Kurzarrest, die größte und die längste Möglichkeit auf die jugendlichen Straftäter einzuwirken.

Im Einzelnen sollen im Jugendarrest die unterschiedlichen Professionen – das ist genau unsere Stärke, das betrifft den Vollzugsdienst, den Psychologischen Dienst, die Sozialarbeiter und die Pädagogen, aber auch Ehrenamtliche sollen eingebunden werden – sehr eng im Team mit den Jugendlichen arbeiten.

Unsere Konzeption umfasst ein Bündel an Maßnahmen, wie soziale Trainingskurse, Angebote der Jugendbildungsarbeit, aktive Freizeitgestaltung und die Vermittlung stabilisierender Kontakte, auch zur Außenwelt und zur Familie, wenn sie geeignet sind.

Wir wollen, dass Leerlaufzeiten so weit wie möglich vermieden werden. Die wenige Zeit, die wir haben – das können nur wenige Tage sein, oder es können bis zu vier Wochen Arrest sein, – soll für die Jugendlichen maximal genutzt werden. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch, dass die Tagesrandzeiten, die Wochenenden und natürlich auch die Feiertage genutzt werden.

Die entsprechenden Fachdienste, aber auch der allgemeine Vollzugsdienst soll mit den Jugendlichen da weiter arbeiten.

Ein großer Schwerpunkt soll natürlich der Sport sein. Es soll gruppenbezogene Angebote und Einzelgespräche geben.

Ein weiterer wichtiger Eckpunkt unseres Gesetzesvorhabens ist natürlich auch das Netzwerk, die Nachsorge, also das, was passiert, nachdem die Arrestanten entlassen wurden. Das soll es schon nach der Aufnahme, also ganz früh, Kontakt zu der Jugendhilfe, zu außervollzuglichen Organisationen und Bildungseinrichtungen geben, damit die jugendlichen Arrestanten, wenn sie wieder in Freiheit sind, nicht in ein Loch fallen. Sie sollen vielmehr von einem Netzwerk aufgefangen werden, das mit ihnen weiterhin arbeitet.

Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Ansatz zur Resozialisierung. Wir wissen, dass wir den Arrest nicht „überfrachten“ dürfen. Denn wir wissen, dass die Klientel, die im Jugendarrest ist, schon viele Maßnahmen durchlaufen hat und dass wir deshalb alle Anstrengungen unternehmen müssen, um diese jungen Menschen wirklich nachhaltig zu erreichen.

Wir hoffen, dass wir mit einem noch besseren Jugendarrest möglichst viele junge Menschen erreichen werden, damit diese künftig ein Leben ohne Straftaten für sich, aber auch für unsere Gesellschaft führen.

Deshalb bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.