Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung hat als Signal gegen die Willkür bezeichnet.
Mit seiner jüngsten Entscheidung zum Besoldungsrecht habe das Bundesverfassungsgericht u.a. Parameter festgelegt, wie eine verfassungsgemäße Besoldung bestimmt werden könne. Soweit eine Mehrheit dieser Parameter erfüllt sei, bestehe, laut Bundesverfassungsgericht, die Vermutung, dass das Alimentationsprinzip nicht eingehalten wird und insofern kein angemessener Lebensunterhalt gezahlt werde. Diese Vermutung könne im Rahmen einer Gesamtabwägung durch Berücksichtigung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien widerlegt oder weiter erhärtet werden. Ausnahmefälle müssten verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterte Hofmann.
Inwieweit die Entscheidung zumindest mittelbar auch Auswirkungen auf die hessischen Regelungen haben kann, muss nun geprüft werden. Eines kann jedoch auch heute schon festgestellt werden: Die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Kriterien lassen keine beliebigen Festlegungen der Besoldung durch den Gesetzgeber mehr zu, genau das hat Schwarz-Grün mit der im Koalitionsvertrag festgelegten Nullrunde aber festgelegt, so die SPD-Politikerin.
Auch die auf der politischen Ebene von den Regierungsfraktionen und dem zuständigen Minister immer wieder ins Feld geführte Argumentation, die Abkoppelung der Beamtenbesoldung sei wegen der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse zu rechtfertigen, könne in dieser Allgemeingültigkeit so nicht mehr herangezogen werden. Zwar weist das Bundesverfassungsgericht auf den Verfassungsrang des Verbots der Neuverschuldung explizit hin. Allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung vermögen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung jedoch laut Entscheidung nicht einzuschränken.
Die Schuldenbremse kann damit nicht weiter als Totschlagsargument genutzt werden; Fragen der Besoldung müssen differenzierter betrachtet werden. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil deutlich gemacht, so Hofmann. Die SPD fordere insbesondere die Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten. Der angemessene Umgang mit allen Mitarbeitern ist vor allem eine Frage des Respekts und der Wertschätzung.