Anlässlich der Beratung des 42. Datenschutzberichtes durch den Hessischen Landtag hat die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende auf die wachsenden Herausforderungen des Datenschutzes in der Informationsgesellschaft hingewiesen:
Ein modernes Datenschutzrecht soll dem Datenschutzgrundrecht als Kommunikationsgrundrecht Rechnung tragen und zur Kenntnis nehmen, dass Daten zunehmend Ware sind. Dabei muss die Kommerzialisierung der informellen Selbstbestimmung in Schranken gestellt werden!, stellte Hofmann klar.
Auch die skandalösen Abhöraktivitäten ausländischer Nachrichtendienste belegten die Notwendigkeit eines zeitgemäßen Datenschutzes auf internationaler, nationaler und europäischer Ebene.
Hofmann bedankte sich für die engagierte Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch und die vielen Hinweise, die er der Landesregierung und der Öffentlichkeit gegeben habe.
Zu Recht beleuchte der Bericht den Zugriff auf Daten in hessischen Krankenhäusern. Der Tuğçe-Fall sei in dieser wie auch in anderer Hinsicht leider ein bedenkenswerter Fall. Hierbei gibt es eine eigene Orientierungshilfe für die Krankenhäuser bei deren Umsetzung noch Verbesserungsbedarf besteht, so etwa im Hinblick auf die Protokollierung von Zugriffen, sagte die Landtagsabgeordnete.
Angesichts der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU bedarf es dringend einer Neuordnung des Verfassungsschutzes, insbesondere auch der parlamentarischen Kontrolle, unterstrich die SPD-Politikerin.
Nicht nachvollziehbar ist, wieso die Landesregierung nun zwei Entwürfe vorstellt, mit denen man die Handlungsempfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschusses des Bundes umsetzen möchte, obwohl man doch erst im Frühjahr eine an das Innenministerium angegliederte Expertenkommission eingesetzt hat, die sich genau mit dieser Frage beschäftigen soll., so Hofmann.
Auch die Videoüberwachung öffentlich-zugänglicher Bereiche durch Privatpersonen etwa in Hauseingängen etc. treibe immer weitere Blüten, obwohl, wie die Landtagsabgeordnete darstelle, die Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum grundsätzlich ausschließlich Sache der Polizei sei.
Bei dem Thema E-Government rühme sich Hessen gerne als vermeintlicher Vorreiter. So muss bis spätestens 2022 in der Justiz die elektronische Akte eingeführt werden. Dabei übersehe die Landesregierung bedauerlicherweise viele Bedenken und Anregungen aus der Praxis. Es sei unklar, wie Systembrüche vermieden werden können, die elektronische Akte personell und finanziell hinterlegt werden soll!, mahnte Hofmann.