Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Tat: Die Häuser des Jugendrechts sind ein Erfolgsmodell!
Sie denen dazu angemessen und abgestimmt auf Jugenddelinquenz zu reagieren, die Dauer von Jugendstrafverfahren zu verkürzen und die Prävention zu stärken.
Das Haus des Jugendrechts ist allerdings keine Idee der hessischen CDU!
Es gibt diese bereits seit vielen Jahren, so in Rheinland-Pfalz bzw. Baden-Württemberg. Es war die hessische SPD, die mit einem Antrag im Jahre 2006 das erste Haus des Jugendrechts schaffen wollte. Dies haben wir bereits 2006 initiiert, nachdem wir uns in Ludwigshafen von dem dortigen Haus des Jugendrechts überzeugen konnten.
Es hat dann ein Jahr gedauert, bis auch die CDU in diesem Haus von der Idee überzeugt war.
Ich will nun fachlich begründen, warum die Häuser des Jugendrechts so positiv sind und wie dieses Erfolgsmodell weiter entwickelt werden sollte:
Die schwierige Entwicklungsphase vom Kind zum Jugendlichen/Heranwachsenden bzw. jungen Erwachsenen bringt vielfältige Herausforderungen und Schwierigkeiten mit sich. Gerade Eltern fühlen sich hier oftmals überfordert. In dieser Situation ist ein Netzwerk engagierter Menschen, welche sich mit ihren ganz unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen, von unschätzbarem Wert. Entsprechend bedarf es auch differenzierter Lösungsansätze.
Es handelt sich um Einzelmaßnahmen der verschiedenen beteiligten Institutionen, welche niemals die gesamte Lebenssituation der betroffenen jungen Menschen berücksichtigen, sondern immer nur einen kleinen Ausschnitt. Voraussetzung für die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen ist aber dass alle betroffenen Institutionen im Rahmen der Problembewältigung eingebunden werden dies gilt sowohl für den Beriech des Strafverfahrens und den Beriech der Jugendhilfe, als auch für die Präventionsarbeit.
In dem Haus des Jugendrechts kooperieren Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, Polizei und Anwaltschaft miteinander. Der Informationsaustausch findet selbstverständlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen statt. Wir begrüßen, dass nach langem Hin und Her, organisatorischen und räumlichen Schwierigkeiten, ein zweites Haus des Jugendrechts in Frankfurt eröffnet wurde, neben einem in Wiesbaden.
Hierbei gibt es eine Kooperation auf Augenhöhe der unterschiedlichen Professionen, die voneinander lernen und profitieren.
Dies liegt nicht zuletzt an einer gemeinsamen öffentlichen Unterbringung und kurzen Kommunikationswegen. Der institutionsübergreifende ganzheitliche Ansatz bietet größtmögliche Effektivität beim Umgang mit Jugenddelinquenz.
Für jugendliche Straftäter ist es besonders wichtig, dass schnell auf die Tat eine Reaktion erfolgt, damit eine Auseinandersetzung mit der Tat zeitnah stattfindet und das Passierte noch im Bewusstsein der Jugendlichen ist und nicht bereits verdrängt wurde.
Es ist positiv, dass die Häuser des Jugendrechts unterschiedliche Schwerpunkte haben.
Im Haus des Jugendrechts Frankfurt am Main Höchst liegt durch die Zusammenarbeit mit dem Täter-Opfer-Ausgleichs des Evangelischen Regionalverbandes ein Schwerpunkt auf dem Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafverfahren.
Positiv ist, dass die Zuständigkeit der Polizei sich nicht nur nach dem Tatort, sondern nach dem Wohnortprinzip richtet. Das gewährt eine noch größere Sachnähe zum Täter. Zudem werden außer Schwerstkriminalität alle Delikte bearbeitet.
Im Haus des Jugendrechtes in Wiesbaden finden sog. Beratungsgespräche im Rahmen anhängiger Ermittlungsverfahren zu statt. Dies sind Gespräche präventiver Natur. Zur Verhinderung künftiger Straftaten.
Auch im Haus des Jugendrechts in Wiesbaden wird ein besonderer Augenmerk auf sogenannte Schwellentäter und Mehrfach-/Intensivtäter gelegt.
Das ist sehr positiv.
Soweit es die Verfahrensabläufe betrifft, sind insbesondere folgende Änderungen gegenüber dem sonstigen Jugendstrafverfahren unter Anderem hervorzuheben:
regelmäßige 14-tätig unter Beteiligung aller Akteure im Haus des Jugendrechts; für die Durchführung ist abwechselnd jeweils ein Ressort zuständig, dieses erstellt in Absprache die Tagesordnung und führt auch Protokoll.
je nach Bedarf zwischen den für den konkreten Fall zuständigen Personen
Hervorzuheben ist zudem die Präventionsarbeit in den Häusern des Jugendrechts, das heißt alle im Haus des Jugendrechts vertretenen Institutionen unterstützen personell und sachlich Präventionsmöglichkeiten.
Im Prinzip wäre es wünschenswert, wenn in allen größeren Städten Hessen, so z.B. auch in Darmstadt, Kassel oder Marburg, Häuser des Jugendrechts geschaffen werden würden. Das wäre sehr wünschenswert, ist aber sehr kostenintensiv. Realistischer ist es, so wie es der Landesverband der Jugendgerichtshilfe schon länger gefordert hat, die positiven Effekte und Ergebnisse auf andere Landesgerichtsbezirke zu transferieren bzw. zu übertragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die hessische SPD hat die Idee der Jugendrechtshäuser nach Hessen gebracht, unterstützt diese und will dies weiterentwickeln!