Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

„ein Kind schaukelt an den Händen zweier Männer in der Luft, mit der rechten Hand schiebt einer der Männer einen Kinderwagen“. Meine Damen und Herren, was ist daran nicht „normal“? Paare, die in einer sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dürfen noch immer kein Kind adoptieren.
Bereits seit 2001 gibt es das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare.
Es ermöglicht diesen Paaren die rechtliche Absicherung ihrer Beziehung und dies war ein richtiger Schritt
!
Bei der Gleichstellung wurde in den vergangenen Jahren zwar viel erreicht.
Trotzdem können auch heute noch nicht Lesben und Schwule, die in solch einer Partnerschaft leben, ein Kind adoptieren.

Erst seit dem letzten Jahr ist die sogenannte Sukzessivadoption möglich, das Kind einer Lesbe oder eines Schwulen, dass von einem Lebenspartner bereits adoptiert wurde, kann von dessen Partner nachträglich ebenfalls adoptiert werden.
Ein längst überfälliger Schritt!

Leider ist die CDU, die dieses Gesetz mit der SPD verabschieden musste, vom Bundesverfassungsgericht „zum Jagen getragen werden!“

Es war in den letzten Jahren stets die Rechtsprechung, das Bundesverfassungsgerichts selbst als höchstes Gericht in unserem Land, das in mehreren Urteilen die Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften angemahnt hat.
So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2013 geurteilt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.“

Das ist keine Ruhmesblatt für die rückwärtsgewandte CDU, die Realitäten nicht wahr haben will!
Das volle Adoptionsrecht ist der nächste, überfällige Schritt!

Warum soll ein lesbisches bzw. schwules Paar, das für einander Verantwortung mit gegenseitigen Pflichten eingeht, nicht wie ein Ehepaar ein Kind adoptieren dürfen?
Sollen das „schlechte Eltern“ sein?
Es ist doch nicht entscheidend, ob die Eltern hetero oder homo sind, sondern wie verantwortungsvoll und liebevoll sie ein Kind großziehen!

Dabei steht für die Frage der Adoption für die SPD das Kindeswohl immer im Mittelpunkt: Bei gleichgeschlechtigen und verschiedengeschlechtigen Paaren!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die SPD unterstützt aus den benannten Gründen den FDP-Antrag und fordert endlich die 100% Gleichstellung!