Kreise und Kommunen sollten Gesetzesspielräume weitestgehend ausschöpfen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die hessischen Kreise und Kommunen aufgefordert, das ab dem 1. März gültige neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz aktiv anzuwenden und die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, weitestgehend zu nutzen. „Nun ist es wichtig, die Spielräume, die das neue Gesetz bietet, auch auszuschöpfen. Vorbildliche Unternehmen gerade im lokalen Mittelstand, die nach Tarif zahlen und die auch ausbilden, können so besser berücksichtigt werden, ohne dass die Wettbewerbsgrundsätze der EU verletzt werden“, sagte die SPD-Politikerin.

Auch wenn die SPD im Verfahren kritisiert habe, dass gerade die Aspekte Kontrolle, Sanktionen und Nachunternehmereinsatz zu kurz gekommen seien, sehe sie in dem Gesetz grundsätzlich einen Fortschritt. Bisher gebe es nur noch in Hessen, Bayern und Sachsen keine Tariftreueregelungen bei öffentlichen Vergaben, so Hofmann.

Das neue Gesetz sei bei allen öffentlichen Vergaben von Land, Kreisen und Kommunen anzuwenden. Aufträge der öffentlichen Hand seien künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die die jeweiligen branchenspezifischen Mindestlohnregelungen einhalten und schriftlich bestätigen, dass sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Auch weitere soziale Kriterien, wie etwa ein Engagement in der betrieblichen Erstausbildung oder die Einhaltung von Umweltstandards können künftig zu Kriterien bei der Auftragsvergabe erhoben werden, erläuterte die Abgeordnete.