Bei der Vorratsdatenspeicherung keinen Schnellschuss machen

Auf Einladung des AsJ Bezirk Hessen Süd gemeinsam mit der rechtspolitischen Sprecherin und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann, diskutierte der Hamburgische Beauftragte Prof. Dr. Caspar mit den Anwesenden über die geplante und viel diskutierte Vorratsdatenspeicherung.

„Durch die furchtbaren Attentate auf die Charlie Hebdo in Paris, weitere Attentate und die allgemeine Sicherheitslage ist die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung neu entfacht“, so die rechtspolitische Sprecherin Heike Hofmann. Hofmann warnte angesichts der Diskussion von Schnellschüssen. Der EuGh und das Bundesverfassungsgericht haben der Vorratsdatenspeicherung engste Grenzen gesetzt. Prof. Dr. Caspar wies darauf hin, dass bei der ansatzlosen Erhebung, Erfassung und Speicherung von Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre des Bürgers zutiefst betroffen würden. „Eine pauschale Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten auf Vorrat ohne Einschränkungen auf Personen, Zeiträume oder auf bestimmte Örtlichkeiten begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Neben der nicht geklärten Eignung für die Verhütung von Terroranschlägen steht auch deren Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in Frage. Der Rechtsstaat muss in der Lage sein, auf Bedrohungen mit Augenmaß zu reagieren. Sonst stellt er sich selbst in Frage.“ so Professor Caspar.

Der AsJ Bezirk Hessen Süd Vorsitzende Jürgen Gasper macht in der Diskussion deutlich, dass die AsJ im Bezirk Hessen Süd der Vorratsdatenspeicherung stets kritisch gegenübergestanden habe. “Die ASJ lehne daher eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten Daten aus Gründen des Schutzes des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung ab, “ so Gasper. In dem Zeitraum, wo eine entsprechende Regelung bereits bestanden habe, das war in den Jahren 2008 bis 2010, sei die Aufklärungsquote von Straftaten nicht signifikant und nennenswert erhöht worden.

Prof. Dr. Caspar bewertete deshalb eine geplante Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig. Heike Hofmann vertrat die Auffassung, dass eine mögliche Regelung nur unter den engen Vorgaben des EuGh‘s denkbar sei und deshalb die Europäische Kommission, wie angekündigt, selbst aktiv werden müsse, falls das EuGh eine Regelung für erforderlich halte.