Aufarbeitung Strafverfolgung Homosexueller

Es gilt das gesprochene Wort

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

bis in die jüngste Geschichte der Bundesrepublik Deutschland – bis 1994 – sind Homosexuelle strafrechtlich verfolgt und unterdrückt worden.

Tausende Menschen wurde von der NS-Zeit bis 1994 nur deshalb verfolgt, stigmatisiert, unterdrückt und verurteilt weil sie sich lieben!

Zwischen 1945 bis 1969 waren dies 50.000 (!) Verurteilungen und rund 100.000 Ermittlungsverfahren. Die Betroffenen wurden zutiefst in ihrer Menschenwürde verletzt, verloren oft ihre bürgerliche Existenz und lebten ständig in Angst vor Entdeckung und Repressalien.

Deshalb ist es positiv, dass sich der Hessische Landtag 2012 und 2013 in einstimmigen Beschlüssen für dieses geschehene Unrecht entschuldigt und eine Aufarbeitung der Schicksale der Opfer angekündigt hat.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

wir begrüßen zwar, dass die Magnus-Hirschfeld-Stiftung die Schicksale dieser Opfer aufarbeiten und dokumentieren will. Jedoch ist die Forschungslage zu diesen Tatbeständen äußerst dürftig.

Dies gilt übrigens auch für die Verfolgung und gesellschaftliche Ausgrenzung von Lesben, Bisexuellen etc.

Die Forschung zu dieser Vergangenheit, die wahrlich kein Ruhmesblatt für das Nachkriegsdeutschland ist, muss in Angriff genommen werden, solange noch Akten gesichtet und Zeitzeugen (oder?) befragt werden können!

Es ist gelungen in dieser wichtigen bürgerrechtlichen Frage einen gemeinsamen Antrag von SPD, Linken und FDP auf den Weg zu bringen, dafür wollen wir uns bei den beiden Oppositionsfraktionen noch einmal bedanken. Wir freuen uns sehr darüber.
Warum ist es bei diesem so elementaren Thema aber nicht gelungen, unsere SPD-Initiative gemeinsam mit allen Fraktionen zu verabschieden ?

Weil sich trotz solch eines zentralen Themas schwarz-grün bei der Antragsberatung „im Klein-Klein“ verloren hat.
Weil schwarz-grün auch bei einem solch zentralen Thema – obwohl Sie unseren Antrag zum Großteil abgeschrieben haben – nicht über Ihren Schatten springen konnten und die Parteiarithmetik über die Sache stellen!

Das ist schade!

Es ist längst überfällig, dass die Aufhebung der nach 1945 erfolgten Verurteilungen dieser Männer verfassungsrechtlich überprüft wird.

In Ihrem nun nachgereichten Antrag fehlt zudem ein ganz wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Punkt:

Die Rehabilitierung der Verurteilten!

Wie sollen die Geschädigten anders eine „Entschädigung“ für ergangenes Unrecht erhalten?

Wir wissen ja, dass das Thema „Gleichstellung von Lesben und Schulen“ keine Herzensangelegenheit der CDU ist.
Die hessische CDU und ihr Ministerpräsident Volker Bouffier torpedieren bis zum heutigen Tag die echte Gleichstellung von Lesben und Schwulen etwa im Steuerrecht oder Adoptionsrecht.

Das ist natürlich nun ein Problem für den kleineren Koalitionspartner, die Grünen.
Dass Sie, als Grüne, solch einen zentralen Punkt, die Rehabilitierung der Opfer nun aus Koalitionsraison opfern, obwohl Sie dies selbst in den letzten Jahren (etwa 2008 und 2010) stets gefordert haben, ist schon ein starkes Stück!

Sie selbst, Herr Klose, haben am 20.9.2012 in diesem Hause gesagt „die Rehabilitierung sei nicht nur juristisch möglich, sondern auch politisch geboten.“

Was ist davon geblieben? Leider Nichts!

Auch bei diesem Thema sind die Grünen eine billige Braut!

Haben die Grünen in der Vergangenheit stets die Aufklärung bei diesem Thema ist gefordert, fehlen nun entsprechende Ansätze, wie eine begleitende Ausstellung, Dokumentation für die Öffentlichkeit oder eine Begleitung dieses Themas durch die Zentrale für politische Bildung.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

Homosexualität wird seit 1994 zwar nicht mehr strafrechtlich verfolgt, aber auch heute werden Homosexuelle auch bei uns in Deutschland immer noch diskriminiert, gemobbt und angefeindet.

Die SPD in Hessen will das ändern und steht für eine tolerante Gesellschaft.

Auch deshalb ist eine Aufarbeitung des ergangenen Unrechts längst überfällig!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!