Haushalt: Einzelplan 05

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

eine funktionierende Justiz, der Rechtsstaat gehört zu den tragenden Säulen unseres Staates.

So ist zu Recht die Justiz als 3. Gewalt in unserem Staat verfassungsrechtlich geschützt. Ebenso der sogenannte „Justizgewährungsanspruch“, das heißt der Anspruch, sein Recht gerichtlich geltend zu machen und auch durchzusehen.

Der Justizhaushalt macht gerade 4% des Gesamtetats des Landes Hessens aus. Die Justiz, unser Rechtsstaat sind unverzichtbar für eine gelingende Demokratie und zentraler Standortfaktor. Deshalb ist es so wichtig, dass wir für eine gut funktionierende Justiz Sorge tragen.

Was macht diese Landesregierung?
Sie legt erneut die „Axt an den Justizhaushalt an.“ Nach dem Stellenabbau in den 2000er Jahren i. H. v. 800 Stellen, folgten weitere 400 Stellen, nun kommt bald der „Nachschlag“. In diesem Haushalt werden weitere 122,5 Stellen abgebaut!

Die Auswirkungen dieses Kahlschlages werden unterschiedlich sichtbar:
Bei den Staats- und Amtsanwaltsschaften, die für die Verbrechensbekämpfung zuständig sind, liegt deren Belastungsquote bei über 140%! Die hohe Belastungssituation in diesem Bereich führt auch bei größten Anstrengungen der Bediensteten zu sinkenden Aburteilungen. (Hessen 2013: 57.546/ Hessen 2012: 61.358)und vielen Einstellungen.

Die SPD will eine effektive Kriminalitätsbekämpfung! Aus der Praxis hören wir, dass z. B. im Bereich der Internetkriminalität, die hohe Fallzahlen zu verzeichnen hat die Masse der Verfahren kaum händelbar sind, oft aus Zeitmangel nicht weiter – bzw. ausermittelt, auf den Privatklageweg verwiesen wird, ist das besorgniserregend. Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung hat ihren Preis, braucht ausreichend hochqualifiziertes Personal und ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Zudem wird die elektronische Akte in der Justiz eingeführt, ab dem Jahr 2022 ist die se neue Kommunikation für Anwälte und Behörden verbindlich. Dies ist per Bundesgesetz vorgesehen. Die elektronische Akte wird also kommen, die SPD hat jedoch von Anfang an vor zu viel Euphorie gewarnt. So müssen u. a. Systembrüche vermieden, die Datensicherheit gewährleistet und behutsam vorgegangen werden! Viele Beschäftigte besorgt zudem die Zeit der Einführung, da dies ohne Frage zu Mehrarbeit in großem Umfang führen wird, die eigentlich durch mehr Fachpersonal abgearbeitet werden müsste.

Aber kümmert sich die Justizministerin um mehr Fachpersonal, um die Einführung der elektronischen Akte sicherzustellen?

Das Gegenteil ist der Fall.

Bei großem Personalabbau soll die elektronische Akte eingeführt werden. Das führt bei vielen Bediensteten in der Justiz zu Sorgen und sogar Angst. Bei dieser entscheidenden Systemwende in der Justiz werden die Bediensteten nur sehr unzureichend mitgenommen und beteiligt. Einzige Maßnahme ist die Gründung eines Beirates, der angehört wird.

Wir wissen ja, dass diese Landesregierung nichts von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der Bediensteten hält und diese gekappt hat. Uns, der SPD hingegen sind die Meinung und die Beteiligung der Bediensteten auch in der Justiz sehr wichtig. Umfassende Mitbestimmungsrechte für die Personalvertretungen müssen wieder eingeführt werden.

Auch in diesem Haushalt fehlen wichtige Veränderungen, er ist ambitionslos. So die weitere Reduzierung der teuren und personell sehr belastenden neuen Verwaltungssteuerung in der Justiz oder die teure, überdenkenswerte Immobilienverwaltung von Justizgebäuden durch das Hessische Immobilienmanagement.

Auch im Strafvollzug fehlen wichtige Veränderungen und Akzente.
Wichtige Bauprojekte im Vollzug, die einem guten Behandlungsvollzug dienen, wie etwa Renovierungsarbeiten bei der JVA Kassel , einer fehlenden Werkhalle für die Arbeit der Gefangenen in Weiterstadt, werden auf die lange Bank geschoben.

Für uns als Sozialdemokraten ist ein guter Behandlungsvollzug das „A und O“, auch die Sicherheit unserer Bevölkerung! Dafür braucht man auch im Vollzug ausreichend qualifiziertes Personal. Das Gegenteil ist der Fall. Strafvollzugsbedienstete müssen vielfältigste Aufgaben bewältigen: Haftraumkontrollen bei Einzelbelegung, vermehrte Überwachung, mehr psychisch Auffällige Gefangene, zusätzliche administrative Aufgaben wie beispielsweise die Dienstplanabrechnung, wachsende Zahlen der Ausführungen zum Arzt und ein hoher Krankenstand belasten den allgemeinen Vollzugsdienst. Zudem sind rund 2% der Stellen unbesetzt und rund 5% der Bediensteten können aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt im Dienst verwendet werden.
Das sind die Fehlentwicklungen im Vollzug denen Sie nicht entgegenwirken!

Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde vollmundig angekündigt die Resozialisierung zu stärken. Eine gute Resozialisierung braucht ausreichend Fachpersonal und gute Behandlungskonzepte. Deshalb ist es falsch, dass die Träger der Straffälligkeitshilfe im Rahmen des sogenannten „Sozialbudgets“ nicht die erforderlichen Mittel erhalten.

Eine weitere wichtige Entscheidung ist die künftige Organisierung des Jugendarrestes. Dazu hat die SPD-Landtagsfraktion bereits vor geraumer Zeit einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der viele behandlerische und erzieherische Aspekte beinhaltet. Wir sind davon überzeugt, dass mit diesem Gesetz ein noch besserer Jugendarrest in Hessen vollzogen werden kann.

Der vorgelegte Justizhaushalt dieser Landesregierung ist ein Schlag ins Gesicht vieler Bediensteten im Justizvollzug, in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltsschaften und ist inhaltlich „blutleer“.

Deshalb kann die SPD-Landtagsfraktion dem Justizhaushalt nicht zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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