Landesregierung muss sich besorgniserregender Betreuungssituation in Hessen widmen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat das System der gesetzlichen Betreuung in Hessen als „offensichtlich mangelhaft“ bezeichnet. Hofmann forderte die Landesregierung auf, sich verstärkt mit der offenbar besorgniserregenden Betreuungssituation in Hessen auseinander zu setzen und kündigte eine entsprechende parlamentarische Initiative an. Durch eine Recherche von hr-info war bekannt geworden, dass einzelne Betreuer die Betreuung für bis zu 130 Personen übernehmen müssen.

„Diese Tatsache ist ein unhaltbarer Zustand für Betreuer und Betreute. Bei solchen Zahlen kann kein Zweifel daran bestehen, dass die jeweiligen Betreuer dem gesetzlichen Auftrag, die Betreuung ordnungsgemäß und zum Wohle der Betreuten durchzuführen nicht mehr gerecht werden können. Es ist offenkundig, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Dies verdeutlicht auch eine Untersuchung des Landesrechnungshofs Schleswig Holsteins, die zu dem Ergebnis kommt, dass grundsätzlich nicht mehr als 70 Fälle pro Betreuer zu vergeben sind, um die Betreuung ordnungsgemäß durchführen zu können“, unterstrich Hofmann.

Dass die Justizministerin die Zahlen nicht per se als besorgniserregend empfinde, sei für die SPD-Politikerin nicht nachvollziehbar. „Selbstverständlich ist die Zahl der zu Betreuenden nicht allein ausschlaggebend für die Qualität der Betreuung. Aber bei Fallzahlen von bis zu 130 Personen liegt es auf der Hand, dass man den Betreuten so nicht mehr gerecht werden kann“, betonte die Abgeordnete.

„An hohe Fallzahlen einzelner Betreuer schließt sich das Problem an, dass die die Betreuer kontrollierenden Rechtspfleger an den Gerichten im Einzelfall mehr als 1300 Fälle überwachen müssen. Hinzu kommt, dass die Zahl der Betreuungsverfahren in Hessen insgesamt immer weiter ansteigt. So gab es in Hessen im Jahr 1995 46.000 Betreuungsverfahren, 2005 waren es bereits 88.000, 2013 sind es 94.000. Auch hiermit muss sich die Landesregierung auseinandersetzen“, so Hofmann.