Als erschreckend hat die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, die durch eine Recherche von hr-info bekannt gewordenen Zahlen zur gesetzlichen Betreuung in Hessen bezeichnet. Demnach hätten einzelne Betreuer die Vormundfunktion für bis zu 130 Personen. Dass Justizministerin Kühne Hörmann darin kein Problem sieht, spricht für sich. Unserer Auffassung nach sind solche Zahlen völlig inakzeptabel. Es muss über klare Regeln und Grenzen nachgedacht werden. Dabei ist beispielsweise ein fester Schlüssel für das Betreuungssystem oder eine Obergrenze der zu betreuenden Fälle denkbar. In jedem Fall muss sich hier etwas ändern, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.
So sei eine Untersuchung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein zu dem Schluss gekommen, dass grundsätzlich nicht mehr als 70 Fälle pro Betreuer zu vergeben seien, um die Betreuung ordnungsgemäß und gesetzeskonform zum Wohle der Betreuten leisten zu können. Auch daran erkennt man, anders als von der Ministerin behauptet, dass die Zahlen sehr wohl eine Rolle spielen, um dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können, so die SPD-Abgeordnete.
Wie grundsätzlich das Problem sei, zeige sich auch daran, dass die die Betreuer kontrollierenden Rechtspfleger an den Gerichten im Einzelfall mehr als 1300 Fälle im Jahr überwachen müssen. Dass bei solchen Fallzahlen keine tatsächliche Kontrolle mehr möglich sein kann, liegt doch auf der Hand, sagte Hofmann.