Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
endlich, nach langem Zögern, nach langem Zaudern, legt die Hessische Landesregierung ein Gesetz für den Arrest vor.
Der Jugendarrest ist keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel, das von einem Freizeitarrest am Wochenende, bis zu einem Dauerarrest von vier Wochen reichen kann.
Längst überfällig ist das nun vorgelegte Gesetz, denn seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Länder, also auch Hessen, die Gesetzgebungskompetenz nicht nur für den Jugendstrafvollzug, sondern eben auch für den Jugendarrestvollzug.
Längst überfällig auch deshalb, weil das BVerfG in seinem Urteil vom 31.Mai 2006 erneut deutlich gemacht hat, dass Eingriffe in Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Dies gilt auch für den Jugendarrestvollzug.
Lassen Sie mich auch zum Verfahren folgendes anmerken:
Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits zu Beginn des letzten Jahres noch in der 18. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf in dieses Haus eingebracht, der einen großen Zuspruch in der Fachwelt erfahren hat und an dem Praktiker und Wissenschaftler mit gearbeitet haben.
Wir haben die weitere Gesetzgebungsberatung zurückgestellt, damit beide Gesetzentwürfe zusammen beraten werden können.
Ein abgestimmtes Verfahren war mit Ihnen leider nicht möglich!
Nun zur Sache:
Wenn Sie nun Oppositionsrhetorik erwarten, Fehlanzeige!
Der Gesetzentwurf beinhaltet interessante Aspekte und Ansätze, aber auch hinterfragenswerte Inhalte.
Konsens besteht in diesem Haus wohl darüber, dass auf Grund der geringen Verweildauer im Jugendarrest die Zeit bestmöglich im Sinne der Jugendlichen genutzt werden muss.
Der Jugendarrest wird verhängt, wenn ein Jugendlicher bereits mehrfach straffällig geworden ist, aber noch keine Jugendstrafe geboten ist.
Der Jugendarrest ist oft quasi ein letztes Stoppschild.
In dem Gesetzentwurf sind zwar zahlreiche erzieherische Maßnahmen vorgesehen, es fehlt aber aus unserer Sicht ein stärkerer bildungspolitischer Ansatz, wie in unserem Gesetz vorgelegt.
Für die Ausgestaltung des Jugendarrestes braucht man ein pädagogisches Gesamtkonzept, durch das die individuelle Förderung, Erziehung und Bildung der Jugendlichen in den Mittelpunkt rückt.
Deshalb ist ein individueller Förderplan, die erzieherische Gestaltung des Arrestes, aber auch Lern-und Bildungsangebote so wichtig.
Dieser Ansatz fehlt in Ihrem Gesetz!
Uns ist auch wichtig, dass neben der Auseinandersetzung mit der Tat, das Heranführen an einen geregelten und geordneten Tagesablauf, Gemeinschaftsfähigkeiten geweckt und die eigene Verantwortlichkeit gestärkt wird.
Das muß in einem Gesetz dann aber auch konkret so drin stehen!
Für uns ist ein weiterer Aspekt von zentraler Bedeutung:
Die sogenannte Nachsorge.
In Ihrem Gesetz soll lediglich in nachsorgende Maßnahmen vermittelt werden.
Das ist viel zu wenig!
Es ist wichtig, dass Jugendliche alsbald nach der Aufnahme Kontakt zur Jugendhilfe, außervollzuglichen Organisationen und Bildungsstätten, Personen und Vereinen finden, die persönliche und soziale Hilfeleistungen geben.
Dazu müssen bereits während des Arrestes Kontakte geknüpft, Informationsveranstaltungen durchgeführt werden, damit die Jugendlichen nach dem Arrest nicht in ein schwarzes Loch fallen bzw. sofort wieder in alte Verhaltensmuster bzw. alte Strukturen, das kriminelles Verhalten begünstigt bzw. ermöglicht.
Einige Detailfragen sind gewiss auch noch zu klären:
Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass die Arrestanten eigene Kleidung tragen.
Das ist ein Punkt, der in der Praxis hoch umstritten ist im Hinblick auf das Reinigen der Kleidung und erzieherische Aspekte in der Arrestanstalt.
Die SPD-Fraktion wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten und mit Ihnen hoffentlich nach den besten Regelungen und Lösungen ringen.
Denn uns geht es nicht darum, wer der Erste war.
Uns geht es darum, wie wir Jugendliche, die schon häufiger straffällig geworden sind, endlich erreichen können, um den Weg in ein straffreies Leben ebnen zu können. Dabei ist es völlig inakzeptabel und nicht hinnehmbar, dass wir beim Arrest eine Rückfallquote bis zu 70 % haben!
Auch deshalb ist es wichtig, dass wir uns nun, wenn auch mit zum Teil unterschiedlichen Ansätzen um eine gesetzlichen Grundlage und damit um konkrete Regelungen zur Ausgestaltung des Jugendarrestes bemühen.
Lassen Sie deshalb Ihre Parteirhetorik weg und ringen Sie mit uns um die besten Antworten für diese jungen Menschen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!