Betroffene nicht vom Härtefallverfahren ausschließen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion Heike Hofmann kritisiert mit deutlichen Worten das Härtefallkommissionsgesetz der Regierungsfraktionen. „CDU und Grüne lehnen gegen die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Organisationen der Flüchtlingshilfe die Änderungsanträge der SPD im Landtag ab. Die Grünen-Fraktion interessiert sogar nicht einmal mehr ihre eigene Forderung nach einem Härtefallfonds aus dem Jahr 2009“, so die SPD-Politikerin weiter.

Die SPD hatte zuvor Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht, in dem sie einen Härtefallfonds und die Öffnung des Härtefallverfahrens für Menschen mit sogenannten „Dublin III-Petitionen“ forderte. „Durch das hessische Unikat des vorgeschalteten Petitionsverfahrens sind Menschen mit „Dublin III-Petitionen“ vom Härtefallverfahren in Hessen ausgeschlossen. Wir wollen diesen Menschen einen Zugang zum Härtefallverfahren eröffnen und das vorgeschaltete Petitionsverfahren abschaffen“, so die Rechtspolitikerin.