Mindestabstand von Stromtrassen zu Wohnhäusern im Landesentwicklungsplan festlegen

„Es kann nicht sein, dass die hessische Bevölkerung beim Netzausbau schlechter als die niedersächsische gestellt wird, nur weil die schwarz-grüne Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Deshalb muss umgehend der Landesentwicklungsplan geändert und eine landesplanungsrechtliche Festlegung in Bezug auf Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohnhäusern und Wohngebieten getroffen werden“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann.

„Wir wollen den unhaltbaren Zustand ändern, wonach die Firma Tennet sich bei den Planungen der SuedLink-Trasse auf unterschiedliches Recht berufen kann. In Hessen gibt es bisher keine speziellen landesrechtlichen Vorgaben, so dass bei der Planung von SuedLink nur Bundesrecht einzuhalten ist. Dieses lässt eine Siedlungsannäherung bis hin zur Überspannung von Gebäuden zu“, betonte Hofmann.

Ihre Fraktion sehe es deshalb für notwendig an, umgehend eine Regelung in den Landesentwicklungsplan Hessen aufzunehmen, die mit der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen vergleichbar sei. Dort heiße es: „Trassen für neu zu errichtende Hochspannungsfreileitungen sind so zu planen, dass die Hochspannungsfreileitungen einen Abstand von mindestens 400 Metern zu Wohngebieten einhalten können“, sagte die Rechtspolitikerin abschließend.