2. Lesung Verlängerung und Geltungsdauer von Rechtsvorschriften

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

das vorgelegte sogenannte Sammelgesetz umfasst 15 Gesetze, deren Geltungsdauer verlängert werden sollen.

Nach einem sogenannten Stufenmodell beträgt die Geltungsdauer befristeter Gesetze 5 bzw. 8 Jahre.

Für uns als SPD ist es wichtig, dass die Wirksamkeit und Effizienz von Normen regelmäßig überprüft werden.
Uns ist auch wichtig, dass die Ergebnisse dieser Überprüfung transparent gemacht werden und evaluiert werden.

Da wir der Gesetzgeber sind, müssen uns für diese Überprüfung alle erforderlichen Informationen vorliegen.

Daran hat es leider in der Vergangenheit oft gefehlt!
Transparenz- Fehlanzeige!

Zu einzelnen Gesetzen:

Beim Ingenieurgesetz und dem Ingenieurkammergesetz bedarf es aufgrund von EU-Recht einer grundsätzlichen Überarbeitung. Der Gesetzesbegründung entnimmt man, dass die Landesregierung wegen Grundsatzfragen, die zwischen ihr und den Verbänden strittig sind, das Gesetzgebungsverfahren nicht bis Ende 2014 abschließen kann.

Das gibt sie selbst zu verstehen und erklärt: Na gut, dann verlängern wir die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31.12.2015.

Meine Damen und Herren,
ich finde, da haben Sie es sich etwas zu einfach gemacht!

Auch bei dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung wird erst gar keine Evaluierung gemacht. Sie verweisen hier auf die Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Auch da machen Sie es sich etwas zu einfach.

Ich möchte hier einen Punkt nochmal ansprechen:
Sie gehen in der Gesetzesbegründung auf Ihr Vorhaben ein, die Finanzaufsicht von den Landräten auf die Regierungspräsidien zu übertragen. Dazu will ich an dieser Stelle eine kritische Anmerkung machen. Wir befürchten nämlich, dass die jetzt bestehende Sachnähe zu den Gemeinden, die die Kommunalaufsicht, die bei den Landkreisen angesiedelt ist, hat, mit der geplanten Neuregelung verloren geht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,
da einige inhaltliche Fragen für uns nicht gut beantwortet wurden, werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten.